23. Juli 2026 |
Arbeitnehmer sind bei Begründung des Arbeitsverhältnisses nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihre Schwerbehinderung aufzuklären. Selbst wenn Beschäftigte über diesen Punkt im Bewerbungsgespräch gelogen haben, kann der Arbeitgeber die Einstellung nicht wegen Täuschung anfechten. [...]
mehr