SBV-Arbeit: Fragen & Antworten

  • 1. Wie wird eine Inklusionsvereinbarung abgeschlossen?

    In einer Inklusionsvereinbarung vereinbaren der Arbeitgeber und die Interessenvertretungen Inklusions- und Rehabilitationsziele, die auf den Betrieb und die Dienststelle zugeschnitten sind. Ein Beispiel:... Mehr lesen

    2. Was sind die Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung?

    Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder in der Dienststelle zu fördern. Sie vertritt deren Interessen in dem Betrieb oder in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. ... Mehr lesen

    3. Was ist bei der Wahl der SBV zu beachten?

    Die Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben bzw. Dienststellen  gewählt, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Sie besteht aus einer Person, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Und daneben ... Mehr lesen

hintergrund
Ihr gutes Recht

Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 179 Abs. 8 SGB IX zu tragen hat. Dies gilt insbesondere laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) für die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« - trotz Internetzugang.

Zur Beschlussfassung
Werner Feldes, u.a.
Das Lexikon für die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen - Inkl. Zugang zur Online-Ausgabe
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