Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 11/2018

TITELTHEMA: VEREINBARKEIT FAMILIE UND BERUF

Wie der Spagat gut gelingen kann

  • ENTGELT Der Personalrat hat die Richtigkeit der Eingruppierung zu kontrollieren
  • FLEXIRENTE Teilzeitarbeit und Teilrente sind bei der Flexirente miteinander kombiniert
  • SCHADEN Wer schuldhaft nicht befördert wird, kann Schadensersatz verlangen

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Inhaltsverzeichnis 11/2018

Editorial
Magazin
Titelthema Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Oft sind in der Dienststelle doch wieder andere Themen wichtiger. Dabei ist Vereinbarkeit nur ein anderes Wort für »Gute Arbeit« und die brauchen alle. mehr
Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit sind häufig schwer zu vereinbaren. Möglichkeiten bieten die Gleichstellungsgesetze. Dabei können auch die Personalräte helfen. mehr
Zum Betreuen von Kindern oder zum Pflegen von Angehörigen ist Teilzeit zu gewähren. Dabei ist Einiges zu beachten. mehr
Trotz Anspruch auf Teilzeit kann es vorkommen, dass dieser abgelehnt wird. Dann ist der Personalrat gefordert. mehr
Damit Beschäftigte nicht mehr in der Teilzeitfalle verharren, ist eine befristete Teilzeitmöglichkeit geplant. Doch es gibt auch Einschränkungen. mehr
Der DGB hat sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf die Fahnen geschrieben. Brigitte Dinkelaker sagt, worum es geht. mehr
Personalratsarbeit
Der Personalrat hat die von der Dienststelle angedachte Entgeltgruppe zu überprüfen. Doch worauf kommt es dabei an? mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Teilrente löst nicht immer den Anspruch auf Betriebsrente aus. Zudem gibt es eine Hinzuverdienstgrenze. Das ist zu beachten, sonst drohen Nachteile. mehr
Beamtenrecht
Wird ein Beamter zu Unrecht benachteiligt, etwa bei einer Beförderung, muss er das nicht hinnehmen. Unter Umständen kann er Schadensersatz beanspruchen. mehr
Rechtsprechung
Recht kompakt