Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2019_02


»Der Personalrat« 2/2019

TITELTHEMA: REFORM DER TEILZEITARBEIT

Was bringt die Brückenteilzeit

  • DATEN Grundsätze zur Datenverarbeitung sind bei Dienstvereinbarungen zu beachten
  • GERICHTE Der Personalrat kann sich gegen Verletztungen seiner Rechte wehren
  • URLAUB Für den Verfall des Urlaubsanspruchs gelten jetzt neue Regeln

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Inhaltsverzeichnis 2/2019

Editorial
Magazin
Titelthema: Reform der Teilzeitarbeit
Seit Jahresbeginn haben Beschäftigte das Recht, ihre Arbeitszeit befristet zu reduzieren und sie danach auch wieder aufzustocken. Trotz etlicher Einschränkungen ist das ein wichtiger Fortschritt. mehr
Der Arbeitgeber muss Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten mit ihnen erörtern. Das soll den gegenseitigen Interessenausgleich fördern. Der Personalrat kann dabei vermitteln. mehr
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Vollzeitstelle, wenn sie das wünschen. Lehnt der Arbeitgeber das ab, muss er überzeugende Gründe dafür haben. mehr
Personalratsarbeit
Gegen die Verletzung seiner Rechte kann sich der Personalrat gerichtlich wehren, was aber Jahre dauern kann. Als schnellere Alternative bleibt ihm der einstweilige Rechtsschutz. Der hat allerdings seine Tücken. mehr
Beim Streit mit der Dienststelle über die richtige Eingruppierung hat der Personalrat seine rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausgeschöpft. Mit großem Erfolg. mehr
Die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind verbindlich. Auch bei Dienstvereinbarungen zu IT-Systemen sind sie unbedingt zu beachten. mehr
Beamtenrecht
Der EuGH hat für den Verfall des Urlaubsanspruchs und für die Abgeltung der Urlaubsansprüche neue Regeln aufgestellt. Sie gelten auch für die Beamten. mehr
Rechtsprechung
Recht kompakt