Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2019_04


»Der Personalrat« 4/2019

TITELTHEMA: DATENSCHUTZ

Was Personalräte beachten müssen

  • Befristung: Bundesverfassungsgericht bestätigt gesetzliches Anschlussverbot
  • Handy: Nicht immer ist dem Arbeitgeber die private Handynummer mitzuteilen
  • Prämie: Auch freigestellte Personalratsmitglieder sind zu berücksichtigen

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Inhaltsverzeichnis 4/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Datenschutz
Personalratsarbeit geht nicht ohne Daten der Beschäftigten. Mit ihnen muss der Personalrat sorgsam umgehen – gerade im Hinblick auf die neuen Regeln. mehr
Seit Mai letzten Jahres gelten strengere Regeln auch für den Datenschutz im öffentlichen Dienst. Sie betreffen auch den Umgang des Personalrats mit den Daten der Beschäftigten. mehr
Der Personalrat hat bei seiner Tätigkeit für die Beschäftigten den Datenschutz zu beachten. Dabei muss er sehr systematisch vorgehen. mehr
Der Personalrat muss stets darüber informiert sein, welchen Beschäftigten ein BEM angeboten wird. Doch gilt das auch nach den Regeln des neuen Datenschutzes? mehr
Personalratsarbeit
Besondere Arbeitsleistungen können prämiert werden. Doch was ist mit freigestellten Personalratsmitgliedern? mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Eine sachgrundlose Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen ist grundsätzlich tabu, wenn bereits zuvor mit demselben Arbeitgeber schon mal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das BVerfG bestätigt das gesetzliche Anschlussverbot. mehr
Ein öffentlicher Arbeitgeber will in Notfällen die Beschäftigten jederzeit anrufen können und verlangt deren private Handynummer. Darf er das überhaupt? mehr
Rechtsprechung
Christian Rothländer mehr
Recht kompakt