»Der Personalrat« 9/2019
TITELTHEMA: ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ
Auf die Softwareergonomie kommt es an
- AUSKUNFT: Der Personalrat muss die Beschäftigten über ihre Daten informieren
- NEBENJOB: Tarifbeschäftigte müssen ihre Nebentätigkeiten rechtzeitig anzeigen
- UNTERSUCHUNG: Bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit müssen Beschäftigte zum Arzt
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