Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2019_09


»Der Personalrat« 9/2019

TITELTHEMA: ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Auf die Softwareergonomie kommt es an

  • AUSKUNFT: Der Personalrat muss die Beschäftigten über ihre Daten informieren
  • NEBENJOB: Tarifbeschäftigte müssen ihre Nebentätigkeiten rechtzeitig anzeigen
  • UNTERSUCHUNG: Bei Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit müssen Beschäftigte zum Arzt

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Inhaltsverzeichnis 9/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Arbeits- und Gesundheitsschutz
Überall wird neue Software eingeführt, die dabei auch ergonomisch sein muss. Da ist der Personalrat gefordert. mehr
Um Beschäftigte vor Überforderung zu schützen, sind deren Arbeitszeiten aufzuzeichnen. So hat es der EuGH jüngst entschieden. Das hat jetzt Folgen. mehr
Leistungsanforderungen und Belastungen im öffentlichen Dienst sind sehr hoch. Die Kapazitäten des Arbeitsschutzsystems halten damit längst noch nicht Schritt. mehr
Personalratsarbeit
Die Nominierten für 2019 stehen fest. Eine Jury wählte aus zahlreichen Bewerbungen insgesamt neun Projekte für die drei Edelmetallpreise, den Sonderpreis der DGB-Jugend und – erstmals – den Sonderpreis für Schwerbehindertenvertretungen im öffentlichen Dienst aus. mehr
Die Beschäftigten können beim Personalrat nachfragen, was er mit ihren Daten macht. Darauf sollte er sich vorbereiten. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Angestellte im öffentlichen Dienst haben das Recht, eine bezahlte Nebentätigkeit auszuüben. Der Arbeitgeber hat dabei aber ein Wörtchen mitzureden. mehr
Bei begründeter Veranlassung darf der Arbeitgeber die Beschäftigten zum Arzt schicken. Willkürliche Anordnungen sind dabei allerdings tabu. mehr
Rechtsprechung
Wolfhard Kohte mehr
Michael Kröll mehr
Recht kompakt