Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 11/2019

TITELTHEMA: STREIT SCHLICHTEN

So lassen sich Konflikte am Arbeitsplatz lösen

  • PERSONALRAT: Regeln zum Datenschutz gehören in die Geschäftsordnung
  • WÄCHTERAMT: Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend zu informieren
  • ARBEITSZEIT: Zum Schutz der Gesundheit ist sie gesetzlich begrenzt

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Inhaltsverzeichnis 11/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Streit schlichten
Konflikte in der Arbeitswelt haben nicht nur eine rechtliche Seite. Die Beteiligten müssen auch weiter miteinander arbeiten können. Hier kann eine Mediation weiterhelfen mehr
Können sich Dienststelle und Personalrat in Mitbestimmungsfragen nicht einigen, kommt die Einigungsstelle ins Spiel. mehr
Personalratsarbeit
Auch die Personalratsmitglieder müssen die neuen Anforderungen an den Schutz der Beschäftigtendaten beachten. Die wichtigsten Aspekte sind in die Geschäftsordnung aufzunehmen. mehr
Der Personalrat ist zu informieren, damit er die zugunsten der Beschäftigten geltenden Vorschriften überwachen kann. mehr
Der thüringische Gesetzgeber hat das Personalvertretungsgesetz umfassend novelliert. Neben neuen Aufgaben haben die Personalräte jetzt verbesserte Arbeitsmöglichkeiten. mehr
Will die Geschäftsführung eine Mitbestimmungsmaßnahme umsetzen, muss der Personalrat zustimmen. Das genaue Verfahren ist gesetzlich vorgegeben. mehr
Buchbesprechung
Arbeits- und Tarifrecht
Die Digitalisierung der Arbeitswelt ermöglicht orts- und zeitunabhängiges Arbeiten. Müssen jetzt auch die Arbeits zeitvorschriften flexibilisiert werden? mehr
Rechtsprechung
Wolfgang Daniels mehr
Horst Welkoborsky mehr
Recht kompakt