Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2020_05


»Der Personalrat« 5/2020

TITELTHEMA: BERUFLICHE FORTBILDUNG

So lässt sich die Begeisterung wecken

  • MITBESTIMMUNG Vor 25 Jahren schränkte das BVerfG die Personalratsbeteiligung ein
  • ERFAHRUNG Beim Festlegen der Stufen ist die einschlägige Berufserfahrung wichtig
  • ÜBERSICHT 2019 hat das BVerwG wichtige Entscheidungen im Beamtenrecht gefällt

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Inhaltsverzeichnis 5/2020

Editorial
Magazin
Titelthema Berufliche Fortbildung
Beschäftigte müssen für Bildung, Medien und Technologie begeistert werden. Dabei kann sie der Personalrat unterstützen. mehr
Gerade im digitalen Wandel wird stete Fortbildung für die Beschäftigten immer wichtiger. mehr
Die öffentlichen Arbeitgeber finden Qualifizierung wichtig, ohne den Beschäftigten einen Anspruch einzuräumen. mehr
Auch in den Ländern können Personalräte bei der Fortbildung der Beschäftigten mitbestimmen – allerdings je nach Land unterschiedlich. Ein genauer Blick lohnt sich. mehr
Personalratsarbeit
1995 hat das BVerfG die Mitbestimmung den Anforderungen einer demokratischen Legitimation, bezogen auf die Wählerschaft, angepasst. Das hat bis heute Folgen. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Die geltenden Regelungen staffeln die Höhe des Entgelts nach der Beschäftigungszeit. Die tariflichen Regelungen zu den Stufen sind sehr detailliert ausgestaltet. mehr
Beamtenrecht
Hält ein Beamter eine Untersuchungsanordnung für rechtswidrig, kann er diese nicht mehr im einstweiligen Rechtsschutzverfahren angreifen. Diese und weitere beamtenrechtliche Entscheidungen hat das BVerwG im vergangenen Jahr getroffen. mehr
Rechtsprechung
Martina Dierßen mehr
Recht kompakt