»Der Personalrat« 9/2020
TITELTHEMA: ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUT
Was beim Arbeiten im Home-Office gilt
- PFLICHT Personalversammlungen können in Pandemie-Zeiten auch ausfallen
- KOSTEN Aufwendungen für das Arbeiten im Home-Office trägt der Arbeitgeber
- PRÄSENZ Lehrkräfte müssen in die Schule, wenn keine erhebliche Gefahr besteht
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