Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 1/2021

TITELTHEMA: WILLENSBILDUNG IM GREMIUM

Videositzungen in der Pandemie

  • GESCHÄFTSORDNUNG Der Personalrat kann seine internen Angelegenheiten selbst regeln
  • WAHLWERBUNG Bewerberinnen und Bewerber dürfen für sich und ihre Ziele trommeln
  • TARIFABSCHLUSS Beim Bund und den Kommunen gibt es demnächst mehr Geld

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Inhaltsverzeichnis 1/2021

Editorial
Magazin
Titelthema
Der Personalrat bildet seine Meinung in Sitzungen. Können die Mitglieder wegen der Pandemie nicht zusammenkommen, können sie »virtuell« tagen. Das gilt jedenfalls im Bund und in einigen Ländern. mehr
Personalratsmitglieder dürfen in eigenen Angelegenheiten nicht mitberaten oder gar abstimmen. Die Regeln zur Befangenheit sind unbedingt zu beachten. mehr
Der Personalrat bildet seine Meinung durch Abstimmungen in Sitzungen. Die dort gefassten Beschlüsse sind zu protokollieren. Dabei gibt es Einiges zu beachten. mehr
Personalratsarbeit
Die wesentlichen Regeln zur Geschäftsführung sind vorgegeben. Weitere Details kann sich der Personalrat in einer Geschäftsordnung geben. mehr
In wirtschaftlichen Angelegenheiten der Dienststelle hat der Wirtschaftsausschuss zu beraten und den Personalrat zu unterrichten. mehr
Mit einem Konzept gegen die Auslagerung der Reinigung sicherte der Personalrat der Stadtverwaltung Düsseldorf berufliche Perspektiven in geschützten TVöD-Arbeitsverhältnissen. mehr
Kandidatinnen und Kandidaten dürfen für sich und ihre Ziele werben. Dabei sind klare Spielregeln einzuhalten. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Die abgeschlossene Tarifrunde für den Bund und die Kommunen brachte für die Beschäftigten ein respektables Ergebnis. mehr
Buchbesprechung
Rechtsprechung
Manuela Wieland mehr
Manuela Wieland mehr
Sebastian Baunack mehr
Dirk Lenders mehr