Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

pr_2021_02


»Der Personalrat« 2/2021

TITELTHEMA: BEFRISTUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN

Wann Vorbeschäftigungen unzulässig sind

  • BEWERBUNG Jetzt schon für den Deutschen Personalräte-Preis 2021 bewerben
  • BETEILIGUNG Bei der Mitbestimmung hat der Personalrat die besten Karten
  • DATENSCHUTZ Wann der Personalrat Beschäftigungsdaten erhalten darf

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Inhaltsverzeichnis 2/2021

Editorial
Magazin
Titelthema
Eine drei Jahre zurückliegende Beschäftigung ist noch nicht »sehr lange«. Das BAG zeigt nun auf, wie es diesen zeitlichen Abstand auslegt. Dabei ist eine Tendenz erkennbar. mehr
Die Tarifverträge regeln zwar das Befristen von Arbeitsverträgen, sie schränken allerdings die Möglichkeiten kaum ein. mehr
Zur Vertretung von ausfallenden Arbeitskräften darf befristet werden. Die erforderliche Kausalität hat das BAG immer mehr aufgeweicht. mehr
Personalratsarbeit
Der erfolgreiche Einsatz für die Interessen der Beschäftigten wird auch in diesem Jahr wieder ausgezeichnet. Die Frist zur Bewerbung läuft noch bis zum 31.5.2021. mehr
Die Beteiligungsrechte des Personalrats sind gesetzlich vorgegeben. Neu- und wiedergewählte Personalräte sollten ihre Möglichkeiten kennen. mehr
Die Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit für studentische Beschäftigte ermöglicht erstmals eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Privatleben. Gleichzeitig verhindert die Regelung die Leistungs- und Verhaltenskontrolle. mehr
Arbeits- und Tarifrecht
Gesetze sind oft nicht immer aus sich selbst heraus verständlich. Da ist es hilfreich, wenn die Gerichte für Klarheit sorgen. Das gilt auch für die Personalratsarbeit bei den neuen Datenschutzvorgaben. mehr
Das Sonderrecht für Befristungen an Hochschulen ermöglicht das Verlängern der befristeten Arbeitsverträge. Zu unterscheiden sind optionale und zwingende Gründe. mehr
Rechtsprechung
Michael D. Wirlitsch mehr
Michael D. Wirlitsch mehr