Aktuelle Ausgabe »Der Personalrat«

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»Der Personalrat« 3/2021

TITELTHEMA: EINSTELLUNG

Vom E-Recruiting zum Vorstellungsgespräch

  • CORONA-IMPFUNG Drei Experten beantworten die ersten Fragen
  • PERSONALRATSWAHL Nebenstellen können einen eigenen Personalrat wählen
  • PERSONALANGELEGENHEITEN Die Zustimmungsverweigerung muss gut begründet sein

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Inhaltsverzeichnis 3/2021

Editorial
Magazin
Titelthema
Der Personalrat hat bei der Einstellung mitzubestimmen. Was das bedeutet, zeigt dieser Beitrag. mehr
Die elektronische Personalbeschaffung soll den Prozess der Suche nach neuen Beschäftigten vereinfachen und beschleunigen. Bietet das E-Recruiting wirklich nur Vorteile? Und worauf müssen Personalräte achten? mehr
Nimmt der Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teil, muss er darauf achten, dass der Arbeitgeber die Vorschriften einhält, die zugunsten der Beschäftigten bestehen. Dazu gehören die Grundsätze über das Fragerecht des Arbeitgebers. mehr
Aktuelles
Die Einführung eines Impfstoffs gegen Covid-19 lässt die Welt aufatmen. Gleichzeitig beginnt allerdings auch die Diskussion, ob Beschäftigte sich impfen lassen müssen. Der Personalrat sprach mit drei Experten, die die drängendsten Fragen beantworten. mehr
Nebenstellen und Teile von Dienststellen können eigene Personalräte wählen − wann und mit welchen Konsequenzen? mehr
Personalratsarbeit
Der Gesamtpersonalrat initiiert eine Solidaraktion für vom Corona-Lockdown betroffene Kollegen. 1:1-Zeitspenden und umfangreiches Stundenspenden-Kontingent ermöglichen Betreuungsmaßnahmen und reduzieren Gehaltseinbußen. mehr
Einigen sich Arbeitgeberseite und Personalvertretung nicht, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. mehr
Verweigern Personalräte ihre Zustimmung zu einer Personalmaßnahme, sind sie gut beraten, besondere Sorgfalt auf die Begründung zu verwenden. Wichtig dabei ist, sich auf den konkreten Einzelfall zu beziehen. mehr
JAV- und SBV-Arbeit
Wann darf ein JAV-Mitglied an einer Sitzung des Personalrats teilnehmen, wann das ganze JAV-Gremium? Und wann dürfen die JAV-Mitglieder sogar mit abstimmen? mehr
Der Arbeitgeber muss einen Inklusionsbeauftragten ernennen, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen vertritt. Der Beauftragte ist daher ein wichtiger Ansprechpartner für die Interessenvertretungen. mehr
Rechtsprechung
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