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BUNDESTEILHABEGESETZ
Verteidigung der anstaltlichen Tradition
Zu den Forderungen der Kommunen und Länder nach einer Reform des Rechts der Eingliederungshilfe
von Roland Rosenow
Professor für Recht der Sozialen Sicherung an der Katholischen Hochschule Freiburg
Länder und Kommunen fordern eine Reform der großen Reform, die das Recht der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 23.12.20161 erfuhr. Sie machen geltend, das BTHG sei mit dem Versprechen einhergegangen, die »Ausgabendynamik« zu bremsen,2 was jedoch nicht erfolgt sei. Zugleich ist zu konstatieren, dass die »Umsetzung« des Gesetzes bis heute nur in Ansätzen erfolgt ist, wobei »Umsetzung« nicht weniger als »Beachtung« meint. Dennoch fordern Länder und Kommunen Korrekturen, die im Ergebnis das zentrale Motiv des Gesetzgebers des BTHG – die Überwindung institutionenzentrierter Strukturen durch die Entwicklung personenzentrierter Leistungen – konterkarieren. Sie verlangen nicht explizit, an institutionenzentrierten Leistungen festzuhalten, auch wenn ihre Vorschläge überwiegend darauf hinauslaufen. Vor diesem Hintergrund gehe ich im ersten Schritt auf die tradierte Institutionenzentrierung der Eingliederungshilfe und ihre rechtliche Absicherung ein, um dann zu dem aktuellen Reformprozess zu kommen.
Vollständiger Beitrag aus Sosi 4/2026, S. 10 ff.
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ARMUTSFORSCHUNG
Mikrozensus: Von verschwundenen Daten und verschwundenen Armen
von Ulrich Schneider
Langjähriger Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und heute als Senior Experte für die GKS Consult – Gesellschaft für Kommunikation und Soziales tätig
Politik wird mit Sprache gemacht. Wer die Themen- und Meinungsführerschaft übernehmen will, muss zuallererst Begriffe setzen oder besetzen. Die Union hat es in ihren letzten Kampagnen geradezu schulbuchmäßig vorgeführt: »Totalverweigerer« war so ein Schlüsselwort oder »Lifestyle-Teilzeit«, der Merz‘sche »Sozialtourismus« oder die schon ältere »Anti-Abschiebe-Industrie« eines Alexander Dobrindt. Und wenn das gegnerische Lager sich so richtig empört zeigt, umso besser: Es verstärkt nur den gewünschten Platzierungseffekt. Ohne das strategische Setzen und Besetzen von Begriffen läuft in der politischen Kommunikation gar nichts. Die Medien wollen und brauchen sie, diese Ein-Wort-Botschaften. Sie lieben sie. Und die politischen Akteure brauchen die Medien.