Energiekrise

19 Grad im Büro: Neue Regeln zum Energiesparen

04. Oktober 2022
Thermometer

Ab dem 1. September 2022 gelten striktere Vorgaben zum Energiesparen. Die neue Energiesparverordung regelt Maßnahmen, um bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme zu senken. Unter anderem dürfen öffentliche Gebäude ab September nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Die Vorgaben gelten bis Ende Februar 2023. Was schreibt die Verordnung noch vor?

Weniger heizen, weniger beleuchten: In zwei Stufen soll in Deutschland Energie gespart werden. Zum 1. September 2022 tritt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft, die u.a. die Raumtemperatur in öffentlichen Büros begrenzt. Und auch für den privaten Bereich sieht die Verordnung Maßnahmen vor. Ein zweiter Schwung von neuen Regeln soll ab dem 1. Oktober 2022 gelten. Was ist ab jetzt geboten und was verboten?

Maßnahmen für öffentliche Gebäude

  • Öffentliche Gebäude (also auch Büros in öffentlichen Gebäuden) dürfen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen.
  • In öffentlichen Gebäuden, in denen die Menschen vorwiegend stehen oder gehen, darf nur bis 18 Grad geheizt werden.
  • Und wo körperlich schwere Tätigkeiten ausgeübt werden, darf nur bis 12 Grad geheizt werden.
  • Durchgangsbereiche (Flure, Foyers oder Technikräume) werden nicht mehr geheizt, außer dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig.
  • Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen geboten ist.
  • Auch das warme Wasser zum Händewaschen wird abgestellt – solange dies nicht aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet.
  • Beleuchtete Werbeanlagen müssen zwischen 22 und 16 Uhr dunkel bleiben – wenn sie nicht zu Sicherheitszwecken nötig sind wie etwa an Haltestellen und in Bahnhofsunterführungen

 Maßnahmen für den privaten Bereich

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
  • Vermieter und Versorger, deren Gebäude mit Gas beliefert werden, sollen ihre Mieter bis 30. September informieren über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten.
  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen. Ausnahme: Die Beheizung ist zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen. Von dem Verbot ausgenommen sind Becken in Schwimmbädern, Hotels, Reha-Zenten und ähnlichen Einrichtungen.

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