Weiterbildung

Bildungsurlaub & Gesundheit − Das gehört zusammen

19. Februar 2024
Yoga Strand Meer Fitness Entspannung
Quelle: pixabay

Nur wer gesund ist, ist auch leistungsfähig. Warum also nicht mithilfe von Bildungsurlaub in die eigene Gesundheit investieren? Aber was genau ist Bildungsurlaub? Wer kann ihn beantragen? Und welche Mitbestimmungsrechte gibt es? Wir klären auf in Ausgabe 2/2024 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung«.

Was ist Bildungsurlaub?

Für einen Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet) muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die Beschäftigten (in 14 von 16 Bundesländern, nicht in Bayern und Sachsen) einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.

Wie viel Bildungsurlaub gibt es?

In der Regel haben Beschäftigte Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren. Einzige Ausnahme ist das Saarland: Hier sind es 6 Arbeitstage pro Jahr (davon 3 Tage in der eigenen arbeitsfreien Zeit).

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten, die länger als sechs bzw. zwölf Monate im Betrieb beschäftigt sind (sog. Mindestbeschäftigungsdauer, abhängig vom Bundesland). Zusätzliche Einschränkungen können sich − je nach Bundesland − aus der Größe des Betriebs oder der Beschäftigungsart ergeben. So sind in einigen gesetzlichen Regelungen zum Bildungsurlaub Auszubildende und Beschäftigte in Kleinbetrieben vom Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub ausgeschlossen und der Anspruch für Teilzeitbeschäftigte eingeschränkt.

Welche Seminare darf man für einen Bildungsurlaub besuchen?

Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Und auch viele Gesundheitsseminare (z. B. Seminare zur Stressbewältigung, Yoga) sind als Bildungsurlaub anerkannt. Einige Bundesländer (Berlin und NRW) verlangen allerdings einen »Mindestnutzen« für die aktuelle oder eine zukünftige berufliche Tätigkeit. In allen Bundesländern ist aber immer Voraussetzung, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.

Außerdem werden diese Fragen im Beitrag beantwortet:

  • Wer zahlt den Bildungsurlaub?
  • Kann Bildungsurlaub verfallen?
  • Wie wird Bildungsurlaub beantragt?
  • Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?
  • Bestehen Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalräte?

Zusätzlich gibt es praktische Arbeitshilfen:

  • Eckpunke einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung
  • Musterschreiben: Antrag auf Bildungsurlaub
  • Checkliste: Dauer und Anspruchsvoraussetzungen des Bildungsurlaubs in den einzelnen Bundesländern

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag finden Sie in »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Ausgabe 2/2024.

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