Steuererleichterungen

Bundesregierung beschließt Erhöhung der Pendlerpauschale

11. September 2025
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Quelle: © Friedberg / Foto Dollar Club

Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Es enthält mehrere Maßnahmen, die Bürger*innen finanziell entlasten sollen. Unter anderem eine Erhöhung der Entfernungspauschale, die die meisten als sogenannte Pendlerpauschale kennen.

Zum 1.1.2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Derzeit erhalten Pendler 30 Cent je Kilometer bis zu einer Wegstrecke von 20 Kilometern und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. 

Unter der Voraussetzung, dass die übrigen Werbungskosten bereits den Arbeitnehmerpauschalbetrag überschreiten, wirkt sich die Pendlerpauschale laut einer Mitteilung der Bundesregierung so aus: 

  • Ein Arbeitsweg von zehn Kilometern bei einer Fünf-Tage-Woche ergibt jährlich 176 Euro Werbungskosten zusätzlich. 
  • Bei 20 Kilometern sind es 352 Euro.
  • Wer lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, kann eine Pauschale von 418 Euro ansetzen – ein Plus von 88 Euro.

Steuerpflichtige mit geringen Einkünften sollen auch nach 2026 weiterhin von der Mobilitätsprämie profitieren. Die Entlastungen gelten für alle, unabhängig vom Verkehrsmittel. 

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Quelle

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 10.9.2025

© bund-verlag.de (mst)

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