Erklärvideo zur Vergütung des Betriebsrats bei Kurzarbeit

Wie die Bezahlung für Betriebsräte während der Kurzarbeit aussieht, hängt davon ab, ob es um freigestellte oder nicht freigestellte Betriebsräte geht. Denn Kurzarbeit gibt es für die Freigestellten eigentlich nicht. Das sieht auch die Bundesagentur für Arbeit so. Freigestellte Betriebsräte erhalten daher ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber weiter, solange sie auch volle Betriebsratsarbeit leisten.
Andres sieht es für die nicht freigestellten Betriebsratsmitglieder aus. Für die gilt ja der Grundsatz: Sie müssen genauso behandelt werden wie ihre regulär arbeitenden Kollegen – d.h. sie dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Und das heißt auch bei Kurzarbeit, dass sie Kurzarbeitergelt erhalten. Was aber ist, wenn ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit Betriebsratsarbeit erledigt?
Sehen Sie selbst.
Mehr Videos zur Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise finden Sie hier.
© bund-verlag.de (fro)