Für Euch aktualisiert: Das kostenlose Lexikon für Personalräte

Das Lexikon wird von unserer Online-Redaktion laufend geprüft. Auf einige besonders aktuelle Themen in den Stichworten möchten wir Euch gern aufmerksam machen – schaut doch einfach mal rein!
Mobile Arbeit / Homeoffice
Was ist der Unterschied zwischen mobiler Arbeit und Homeoffice? So oder so: Der Personalrat hat bei der Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle mitzubestimmen (§ 80 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG n.F.). Was dann im Unfallschutz gilt und vieles mehr, lest ihr hier.
Verantwortlicher im Datenschutz
In einer wichtigen Sache hat das novellierte BPersVG Klarheit geschaffen: Nach § 69 BPersVG n.F. ist der Personalrat auch weiterhin Teil der verantwortlichen Stelle, aber nicht selbst »Verantwortlicher« im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aber wie sieht es in den Personalvertretungsgesetzen der Länder aus? Das lest ihr im Lexikonbeitrag zum Verantwortlichen im Datenschutz.
Virtuelle Personalratssitzung
Das novellierte BPersVG gibt Personalratsgremien die Möglichkeit, Personalratssitzungen in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abzuhalten. Die Personalratssitzung kann entweder vollständig im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgen oder es können sich einzelne Personalratsmitglieder zu einer Präsenzsitzung zuschalten. Grundsätzlich sollen Personalratssitzungen aber als Präsenzsitzungen stattfinden (§ 38 Abs. 3 BPersVG n.F.). Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, lest ihr im Lexikon.
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