»Der Personalrat«-Podcast

Kein Anspruch auf ein Studium für Personalräte

13. März 2024
Personalrat Podcast Quer

Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt: Ein Masterstudiengang geht über das gesetzliche Ziel der Personalratsschulung hinaus. Die Inhalte der Schulungen sind zwar erforderlich, aber die Tiefe der vermittelten Inhalte nicht (BVerwG 12.10.2023 - 5 P 7.22). Im Ergebnis keine befriedigende Entscheidung für die Zukunft der Personalratsarbeit.

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