Entgeltfortzahlung

Telefonische Krankschreibung verlängert

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Arbeitnehmer können sich für eine Krankschreibung bei leichten Atemwegsbeschwerden weiterhin telefonisch mit ihrem Arzt abstimmen. Die am 9. März 2020 wegen der Corona-Epidemie eingeführte befristete Erlaubnis für telefonische Krankschreibungen wäre am 20. April ausgelaufen, wurde aber rückwirkend verlängert - so der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Am Montag 20.4.2020 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, die Ausnahmeregelung vom 9. März 2020 rückwirkend zu verlängern. Ärzte können die Beurteilung, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, nach derzeitigem Stand noch bis 4. Mai 2020 telefonisch vornehmen.

Abschaffung stieß auf heftige Kritik

Am 9. März war die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung eingeführt worden. Bei einer Beratung am vergangenen Freitag hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, sie nicht mehr zu verlängern - gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern. Das Gremium ist mit Vertretern von Ärzten, Kliniken, gesetzlichen Krankenkassen und unabhängigen Mitgliedern besetzt und legt fest, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherten zustehen.

An der Entscheidung, die telefonische Krankschreibung auslaufen zu lassen, hatte es massive Kritik gegeben. Von «blankem Entsetzen» sprach beispielsweise der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt. Es könne nicht sein, dass einerseits an einem weitgehenden Kontaktverbot festgehalten werde und andererseits Patienten mit Infekten wieder die Praxen aufsuchten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte dagegen das Auslaufen begrüßt. Mit der schrittweisen Normalisierung sei es ebenso richtig, zum Regelzustand zurückzukehren.

Weitere Verlängerung nach dem 4. Mai möglich

G-BA-Chef Hecken sagte am Montag, alle Verantwortlichen müssten derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden. Die Entscheidung zur Nicht-Verlängerung der telefonischen Krankschreibung sei am vergangenen Freitag nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit getroffen worden. Bevor die nun verlängerte Ausnahmeregelung am 4. Mai ausläuft, soll erneut über eine mögliche Verlängerung entschieden werden, hieß es.

Telefonische Rücksprache bei unklaren Symptomen empfohlen

Telefonische Krankschreibungen werden den Angaben zufolge jetzt auf eine Woche begrenzt und können «bei fortdauernder Erkrankung» einmal verlängert werden. Der G-BA wies am Montag noch einmal darauf hin, dass Patienten bei Covid-19-Verdacht in jedem Fall immer zuerst telefonisch ihren Arzt konsultieren sollten, um das Vorgehen zu besprechen.

Quelle:

GKV-Spitzenverband, Mitteilung vom 20.4.2020

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