Betriebsratsarbeit: Rechtsprechung


31. März 2026 | Ein Arbeitgeber darf nicht per AGB regeln, dass Beschäftigte im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freigestellt werden können. Das zeigt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). [...] mehr
Gesetzliche Krankenversicherung - Rechtsprechung

Beitragspflicht besteht auch beim »Freikaufen« weiter

24. März 2026 | Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung auch dann, wenn sie an die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, um abschlagsfrei früher verrentet werden zu können. [...] mehr
20. März 2026 | Der Austritt aus der katholischen Kirche kann kein alleiniger Kündigungsgrund eines kirchlichen Arbeitgebers gegenüber einer Mitarbeiterin sein, wenn dadurch keine Gefahr für die kirchliche Autonomie besteht. Das hat der Europäische Gerichtshof klargestellt. [...] mehr
16. März 2026 | Eine Einigungsstelle nimmt ihre Arbeit auf, wenn Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gescheitert sind. Allerdings ist eine Ausnahme möglich: Wenn Verhandlungen von vorneherein aussichtslos erscheinen. [...] mehr
Diskriminierung - Rechtsprechung

Keine AGG-Entschädigung bei Fake-Bewerbung

09. März 2026 | Behauptet ein Stellenbewerber, wegen seiner Behinderung nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein, muss er darlegen, dass die Nichtberücksichtigung diskriminierend war. Unterlässt er das, kann es bei Vorliegen weiterer Indizien dafür sprechen, dass die Klage nur auf das Einstreichen einer Entschädigung gerichtet ist. [...] mehr
04. März 2026 | Eine Ungleichbehandlung bei der Lohngestaltung kann nicht mit dem Wunsch gerechtfertigt werden, bestimmte Arbeitnehmergruppen zu belohnen. Die Vorenthaltung einer Leistung ist kein legitimer Zweck. [...] mehr
anzeige1-br-organisation
Das Lexikon für den Betriebsrat

Bewährte praktische Hilfen für alle im betrieblichen Alltag auftretenden Fragen.

Jetzt bestellen