Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei vielen Maßnahmen und Entscheidungen im Betrieb beteiligen. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz. Die Beteiligungsrechte reichen von reinen... Mehr lesen
Der Betriebsrat hat bei sozialen Angelegenheiten starke Mitbestimmungsrechte. Der Arbeitgeber kann hier ohne Zustimmung des Betriebsrats keine Maßnahme umsetzen. Kernvorschrift ist der § 87 Abs. 1 BetrVG... Mehr lesen
Der Arbeitgeber bestimmt, wie welche Arbeit auszuführen ist. Anweisungen, die rein die Arbeitsausführung betreffen, fallen unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Hier hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht... Mehr lesen
Die Arbeitszeit zu regeln, gehört zum Kerngeschäft des Betriebsrats. Er hat hier weitreichende Mitbestimmungsrechte. Wichtigste Vorschrift für die Arbeitszeit ist § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Ohne Betriebsvereinbarungen... Mehr lesen
Die wöchentliche Arbeitszeit, die jeder zu leisten hat, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Der Betriebsrat kann bei der Dauer der Arbeitszeit nicht mitbestimmen. Will der Arbeitgeber allerdings... Mehr lesen
Personalthemen sind sensibel. Personalfragebögen zum Beispiel dürfen immer nur solche Fragen enthalten, die auf das Arbeitsverhältnis und den konkreten Arbeitsplatz abzielen. Der Betriebsrat muss immer mitbestimmen... Mehr lesen
Die Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen gehört zu den wichtigsten Formen der Einflussnahme durch den Betriebsrat. Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, aber auch bei dessen Versetzung oder... Mehr lesen
Bei jeder Kündigung im Betrieb muss der Betriebsrat beteiligt werden. Sein Mitbestimmungsrecht ist schwächer ausgestaltet als bei Einstellung und Versetzung. Verhindern kann der Betriebsrat eine Entlassung nicht... Mehr lesen
Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung hängen eng zusammen. Als verbindlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle Beschäftigten eines Betriebs Gültigkeit hat, ist die Betriebsvereinbarung... Mehr lesen
Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten tritt sie zusammen, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen können. Der Spruch der Einigungsstelle... Mehr lesen
Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.
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