1. Basisdaten zu Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnissen 2018

1.1. Prekarisierung – auf dem Weg zur prekären Vollerwerbsgesellschaft

Der im Datenanhang des Jahrbuches 2016 skizzierte Trend zur »prekären Vollerwerbsgesellschaft« hat sich auf hohem Niveau weiter stabilisiert. Soziale Unsicherheit ist dauerhaft in eine hochentwickelte, reiche und noch immer sozialstaatlich organisierte kapitalistische Gesellschaft wie die Bundesrepublik zurückgekehrt. Dabei wird eine eigenartige Widersprüchlichkeit sichtbar: Konjunkturell und in ihrer wirtschaftlichen Situation steht die Bundesrepublik sehr gut da. Die amtlichen Arbeitslosenzahlen sind gesunken, viele Menschen haben Arbeit und sogar ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Zugleich erlebt ein beträchtlicher Teil der Beschäftigten – keineswegs nur der Langzeitarbeitslosen und Hartz IV-Bezieher – eben auch der Beschäftigten eine Situation der Unsicherheit, des Mangels und des drohenden Abstiegs.

Das finanzmarktgetriebene Akkumulationsregime des heutigen Kapitalismus erweitert die Felder seiner Mehrwertabschöpfung unter anderem auch dadurch, dass es die Arbeitsverhältnisse einer immer weitergehenden Flexibilisierung und Prekarisierung unterwirft. Der vormalige soziale Kompromiss wurde aufgekündigt. Die in früheren Jahrzehnten errungene soziale Absicherung lebendiger Arbeit gerät in einen Prozess der Re-Kommodifizierung. Das ist exakt jener Prozess der Prekarisierung, der sich in den kapitalistischen Zentren, auch in Deutschland vollzieht. Insofern erfassen die häufig präsentierten Daten zur »atypischen« Beschäftigung die wirkliche Tiefe und Breite der Prekarisierung bei weitem nicht.

Der Flexibilisierungs- und Prekarisierungsdruck auf die Arbeitskraft wird noch verstärkt und gefördert durch die Erosion des Tarifsystems und den Rückgang der institutionellen Arbeitermacht und den Einflussverlust der Gewerkschaften.

»Prekarität« so Klaus Dörre, »ist mehr als die Ausbreitung unsicherer Arbeits- und Lebensverhältnisse. Es handelt sich um die Etablierung eines Macht- und Kontrollsystems, das, einem Bumerangeffekt gleich, auch die Festangestellten diszipliniert.« Prekarität wird mehr und mehr zu einer »normalen« Organisationsform der Arbeitsverhältnisse. In dem Maß, wie das Prekäre normal wird, wird auch das bisher Normale prekär. Was sich heute abzeichnet, ist, um es noch einmal mit Dörre zu formulieren, der »Übergang zu einer prekären Vollerwerbsgesellschaft« (Jahrbuch Gute Arbeit 2014, S. 28, 33).

Die »Wiederkehr sozialer Unsicherheit« ist also weit mehr als die Ausbreitung eines prekären Beschäftigungssektors neben dem regulären. Wir erleben vielmehr den »Übergang von marginaler zu diskriminierender Prekarität« (Dörre: Soziologie. Kapitalismus. Kritik, a.a.O., S. 67). Die bloße Präsenz der Gruppen der prekär Beschäftigten diszipliniert die Festangestellten. Die alltäglich zu beobachtende Konkurrenz der Prekarier untereinander »sorgt dafür, dass die Stammbeschäftigten ihre Festanstellung als ein Privileg empfinden« (ebd.). Das Neue ist also: In »sozialer Nachbarschaft zum Arbeiterdasein lauern Armut, Ausgrenzung und Prekarität« (Klaus Dörre, www.nd-online.de 19.09.2017).

Der scheinbare ökonomische Sachzwang ist aber zugleich immer auch »ein politikdurchtränkter Prozess«. Staat und Politik haben immer ihre »Hand im Spiel«. Das Freiheitsversprechen des Marktliberalismus wird durch ein neues Disziplinierungsregime ergänzt. Hartz IV und ähnliche Instrumente »aktivieren und disziplinieren Arbeitskräfte für eine neue Produktionsweise« (ebd. S. 68).

Arbeitsvolumen und Beschäftigung

Die nun schon seit mehreren Jahren relativ gute Arbeitsmarktlage hat – so auch im Bundestagswahlkampf 2017 – amtliche Rekordmeldungen ausgelöst. Besonders werden die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der Rückgang der Arbeitslosigkeit (nach der amtlichen Statistik) hervorgehoben. Bemerkenswert dabei allerdings: Das Arbeitsvolumen, also die Gesamtzahl der von diesen Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden, ist nicht etwa auch gestiegen, sondern sogar zurückgegangen. Es hatte 1991 bei rund 52.000 Millionen Stunden gelegen, ging dann beständig zurück und verzeichnet seit 2013 einen leichten Anstieg, beträgt aber mit derzeit 50.000 Millionen Stunden immer noch weniger als 1991. Das bedeutet, dass das etwa stagnierende Arbeitsvolumen lediglich auf mehr Personen verteilt worden ist. Maßgeblich hierfür ist die Ausweitung von Teilzeitbeschäftigung zu Lasten von Vollzeitstellen. Deren Zahl betrug 1991 knapp 29 Millionen und ging bis 2015 auf knapp 24 Millionen zurück. Die Anzahl der Teilzeitjobs stieg im gleichen Zeitraum von 6,3 Millionen auf fast 15 Millionen – sowohl durch die Zunahme von (teilweise erzwungener) Teilzeit als auch durch die Ausbreitung von Minijobs. Die Teilzeitquote kletterte von 17,9% (1991) auf über 38% (2015). Das bedeutet auch: In diesem Zeitraum gingen fast 5,5 Millionen Vollzeitstellen verloren. Der Beschäftigungsboom ist zum größten Teil ein Ergebnis des Booms der Teilzeitstellen (Abb. 1).

Abb. 1: Beschäftigung und Arbeitsvolumen 1991-2016 (in 1000)
  1991 2000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Arbeitnehmer/innen 35.227 35.922 36.533 37.014 37.500 37.869 38.306 38.732 39.301
Vollzeit 28.911 25.309 22.825 22.918 23.230 23.288 23.534 23.917 24.294
Teilzeit 6.216 10.613 13.707 14.096 14.270 14.581 14.772 14.816 15.007
Teilzeitquote 17,9% 29% 37,5% 38,1% 38,1% 38,5% 38,6% 38,3% 38,2%
Arbeitsvolumen in Mio. Stunden 52.089 48.837 47.845 48.665 48.785 48.871 49.726 49.867 50.576

Zahlen für 2016 sind Schätzungen; Teilzeit = inkl. geringfügige Beschäftigung. Quelle: IAB 2015 und IAB Kurzbericht 6/2016

Nur noch knapp jeder dritte Betrieb in West- und gerade einmal jeder fünfte Betrieb in Ostdeutschland ist tarifgebunden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor (BT-Drucksache 18/13181, 22.8.2017). Genauer: 29% der Betriebe in Westdeutschland fallen unter einen Branchentarifvertrag (minus 7% zwischen 2009 und 2016). Das betrifft 51% der Beschäftigten (minus 5%). In Ostdeutschland fallen nur noch 19% der Betriebe unter einen Branchentarifvertrag (unverändert). Nur noch 36% der Beschäftigten sind dadurch geschützt (minus 2%). In Westdeutschland ist die Tarifbindung der Betriebe im Vergleich zu Ostdeutschland also stärker gesunken. Unter Firmentarifverträge fallen 2016 in West 8% (minus 2%) und in Ost 11% (minus 3%) der Beschäftigten.

Immer weniger Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen stützen das Tarifvertragssystem. Zwischen 2000 und 2005 gab es auf Bundesebene 376 Erlasse auf Allgemeinverbindlichkeit. Zwischen 2011 und 2017 hat sich die Zahl mit 166 Erlassen mehr als halbiert. Von den rund 73.000 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen sind zurzeit 443 und damit weniger als 1% allgemeinverbindlich.

Niedriglohnsektor

Besonders auffallend ist die Stabilität des Niedriglohnsektors. (Auf die Wiederholung der Definition von Normalarbeitsverhältnis, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, atypischer und prekärer Beschäftigung wird hier verzichtet (siehe dazu Jahrbuch Gute Arbeit 2016, Datenanhang, S. 361f.).

Der Trend der Prekarisierung äußert sich besonders deutlich in der weit verbreiteten Niedriglohnbeschäftigung. Deutschland hat einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa – maßgeblich geschaffen durch politische Entscheidungen der verschiedenen Bundesregierungen seit den 1990er Jahren. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans Böckler-Stiftung (WSI) arbeiteten 2013 24,4% aller abhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor – rund 8,1 Millionen Menschen, darunter auch viele Vollzeiterwerbstätige (Jahrbuch 2016, S. 362). Für 2015 beziffert eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) den Anteil der Niedriglohnbeschäftigung auf 22,6%. Insgesamt arbeiten kontinuierlich 22% bis 24% aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor (Abb. 2).

Daran hat auch die Einführung des Mindestlohns seit 2015 nichts Wesentliches geändert. Der Niedriglohnsektor ist etwa gleich groß geblieben. Denn im Niedriglohnbereich wird vielfach unterhalb der aktuellen Mindestlohnhöhe von 8,84 Euro gearbeitet, z.B. in dem er unterlaufen wird. Aber selbst die Einhaltung des Mindestlohns garantiert noch kein Existenz sicherndes Einkommen (und später keine auskömmliche Rente). Zwischen 2013 und 2015 hat sich die Niedriglohnschwelle von 9,58 Euro auf 10,22 hochgeschoben. Der Mindestlohn liegt also weiter unterhalb der offiziellen Niedriglohnschwelle, die gemeinhin bei zwei Dritteln des mittleren Lohns angesetzt wird (Medianlohn). In einigen Fällen beträgt er sogar weniger als 50 Prozent, was nach internationalen Konventionen als Armutslohn gilt. Auch in Deutschland liegt demnach die Mindestlohnhöhe unterhalb des Existenzminimums.

Ein überdurchschnittlich hohes Niedriglohnrisiko tragen vor allem gering Qualifizierte, Jüngere, Frauen, befristet Beschäftigte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund und Minijobber/innen. Allerdings arbeitet auch jede/r zehnte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor.

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung ist Teil des Niedriglohnsektors und eine andere, weit verbreitete Form prekärer Beschäftigung. 2016 befanden sich fast 7,8 Millionen Menschen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, 5,1 Millionen davon ausschließlich. Vor allem durch die Maßnahmen der Agenda 2010 erleben Minijobs einen Boom, der bis heute anhält (Abb. 3). Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bezifferte (auf der Basis der BIBB/BAuA-Befragung 2012) die Anzahl derjenigen, die ihren Lebensunterhalt durch zwei Jobs erwirtschaften, mit rund 2 Millionen, das wären knapp 5% der Erwerbstätigen.

Von den 7,8 Millionen Minijobs des Jahres 2016 wurden 4,7 Millionen (60%) von Frauen ausgeübt, davon 3,2 Millionen ausschließlich und 1,5 Millionen im Nebenverdienst. Von den rund 2,6 Millionen Menschen, die 2013 einen Minijob aufnahmen, führten nach Daten des WSI nur 621.000 oder 23,8% Beiträge an die Rentenkasse ab. Da Minijobber auch nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, drohen ihnen gravierende Nachteile beim Verlust des Arbeitsplatzes und im Alter. Das Risiko der Altersarmut ist bei Minijobs besonders hoch. Die Prekarität der geringfügigen Beschäftigung zeigt sich noch in mehrfacher Hinsicht: Minijobs ergeben keinen auskömmlichen Lohn, erbringen häufig nur Niedriglöhne, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. werden Minijobbern häufig vorenthalten und geregelte Arbeitszeiten sind oftmals nicht gegeben.

Im Wahlkampf des Jahres 2017 schlugen die Unionsparteien vor, Minijobs noch auszuweiten. Die Minijobgrenze läge dann nicht mehr bei 450 €, sondern künftig bei bis zu 550 €. Das heißt jedoch, dass gut eine halbe Million heute noch regulär Beschäftigter in Minijobs gedrückt würde.

Deutlich erkennbar ist nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung der Zusammenhang von unfreiwilliger Teilzeitarbeit und Minijob: Wer statt einer Vollzeitstelle nur einen Teilzeitjob findet und davon seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, greift zum Neben-Minijob. Hier gehen etwa gleich viele Männer und Frauen einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nach (Abb. 4). Merkmale der Prekarität sind hier bei beiden Beschäftigungsformen gegeben.

Befristete Beschäftigung

Befristete Arbeitsverhältnisse haben seit den 1990er Jahren stark zugenommen. Die Befristungsquote (Anteil der befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten) stieg zwischen 1995 und 2015 von 11,3% auf 13%. Das entspricht einer Zunahme der Befristungsquote um rund 15% (Abb. 5). Für 2016 verzeichnet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) einen leichten Anstieg der Befristungsquote auf 7,5%. Neben den Befristungen mit Sachgrund (z. B. Elternzeitvertretung) haben in den letzten Jahren die sachgrundlosen Befristungen deutlich zugenommen. Für sachgrundlose Befristungen gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (2001 in Kraft getreten) eine Höchstdauer von zwei Jahren. In seiner Entscheidung vom 26.10.2016 (7 AZR 140/15) hat das Bundesarbeitsgericht eine Höchstgrenze für sachgrundlose Befristungen auf Grundlage von Tarifverträgen festgesetzt. Die tariflich festgelegte Befristungsdauer darf nicht mehr als sechs Jahre betragen und innerhalb dieses Zeitraums darf der Arbeitsvertrag maximal neunmal verlängert werden.

Abb. 5: Anteil der befristet Beschäftigten* nach Altersgruppen in % 1995-2015
Alter 1995 2000 2015
15-20 72,7 79,7 76,4
20-25 29,8 49,7 44,6
25-30 11,4 23,0 22,8
30-35 8,3 13,1 13,0
35-40 5,8 6,5 6,4
40-45 5,2 6,5 6,4
45-50 4,4 5,9 4,9
50-55 4,8 4,9 4,4
55-60 4,8 4,9 4,4
60-65 4,6 4,3 3,5
65 und mehr 6,9 7,4 7,2
Zusammen 11,3 14,9 13,0

* Anteil an allen abhängig Erwerbstätigen. Quelle: sozialpolitik-aktuell.de; IAQ 2016

Die Differenzierung nach Altersgruppen zeigt, dass traditionell der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse bei den jüngeren Altersgruppen am höchsten und bei den älteren wesentlich niedriger ist.

Grundsätzlich sind die Beschäftigten nicht in allen Branchen gleichermaßen von Befristungen betroffen. Befristungen sind vor allem in der öffentlichen Verwaltung und in den sozialen Dienstleistungen (Gesundheit und Sozialwesen, Erziehung, Unterricht, Wissenschaft und gemeinnützige Betriebe) verbreitet. Im produzierenden Gewerbe und in produktionsnahen Dienstleistungen, die dem internationalen Wettbewerb unterliegen, spielen Befristungen dagegen eher eine untergeordnete Rolle. In diesen Branchen hat sich vielmehr die Leiharbeit ausgebreitet (s. u.). LeiharbeitnehmerInnen wiederum sind in der Regel befristet beschäftigt. Befristet Beschäftigte haben ein deutlich höheres Risiko, arbeitslos zu werden (Zugangsrisiko). Auch sind sie überproportional häufig im Niedriglohnsektor tätig. Der Anteil der Niedriglohnbezieher ist bei befristet Beschäftigten fast doppelt so hoch wie der Anteil bei allen Beschäftigten: So erhielten 24,3% aller Beschäftigten 2012 einen niedrigen Lohn, aber bei den befristet Beschäftigten waren es 43,4% (BT-Drucksache 18/11981).

Generell ist in allen Wirtschaftsbereichen die Tendenz erkennbar, immer mehr Neueinstellungen (zunächst) zu befristen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor (BT-Drucksache 18/11981). Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge hat sich in den zwischen 1996 und 2015 mehr als verdreifacht (von 876.000 auf 2.734.000.) (Abb. 6).

Abb. 6: Befristete Arbeitsverträge, Anteile an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung
  Anteil Gesamt Anteil Frauen Anteil Männer
1996 3,7 4,5 3,1
2000 5,1 5,8 4,5
2005 6,1 7,1 5,3
2010 7,1 8,5 6,0
2011 7,6 9,0 6,5
2012 7,6 9,1 6,3
2013 7,5 8,8 6,3
2014 7,4 8,9 6,2
2015 7,3 8,8 6,1

Quelle: BT-Drucksache 18/11981

Befristungen haben im öffentlichen Dienst einen höheren Stellenwert als in der Privatwirtschaft – auch deshalb, weil den öffentlichen Arbeitgebern andere Möglichkeiten der »Flexibilisierung« wie Leiharbeit und Werkverträge in geringerem Maß zur Verfügung stehen. Zwischen 2004 und 2010 hat nach Daten des IAB die Befristungsquote im öffentlichen Dienst von 6,5% auf 8,5% zugenommen. 2014 lag die Quote bei 7,4% (Abb. 7). Bezieht man den Wissenschaftssektor in die Betrachtung ein, ist der Unterschied zur Privatwirtschaft noch deutlicher. In der Wissenschaft selbst betrug die Befristungsquote 2014 43,6%, bei den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen alleine sogar 90%. Nur bei den ArbeitnehmerInnen des öffentlichen Dienstes (ohne Beamte) lag die Befristungsquote zu diesem Zeitpunkt bei 16,1%.

Im öffentlichen Dienst überwiegen Befristungen mit Sachgrund (vor allem Vertretungen). Nach dem Inkrafttreten des TzBfG (2001) stieg jedoch auch der Anteil der sachgrundlosen Befristungen rasch an. Zwischen 2004 und 1013 verdoppelte sich ihr Anteil an allen befristeten Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst von knapp 18% auf 36%. In der Privatwirtschaft lag die Spanne zwischen 53% (2004) und 60% (2013). Inzwischen ist im öffentlichen Dienst die Tendenz erkennbar, auch dann sachgrundlos zu befristen, wenn eigentlich ein Sachgrund vorläge. Damit werden fehlende Planstellen vorübergehend besetzt, Auflösungen des Arbeitsverhältnisses sind dann »rechtssicher« jederzeit möglich.

Leiharbeit

Der Aufschwung der Leiharbeit begann mit den frühen 2000er Jahren und hängt ersichtlich zusammen mit den politischen Entscheidungen dieser Zeit, die die Arbeitnehmerüberlassung deregulierten, die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld verschärften usw. Um die Jahre 2012, 2013 führten die von den Gewerkschaften erstrittenen Verbesserungen der Arbeitnehmerüberlassung zu einer leichten Stagnation der Leiharbeit. Seit dem Jahr 2015 hat die Leiharbeit wieder zugenommen. Im Dezember 2016 gab es mit 993.000 fast eine Million Leiharbeitskräfte (Abb. 8). Im Vergleich zu 2013 sind das 16,4 Prozent mehr, im Vergleich zu 2003 hat sich die Zahl sogar verdreifacht.

Leiharbeit ist unverändert vor allem durch sehr kurze Arbeitsverhältnisse geprägt: 54% der beendeten Arbeitsverhältnisse dauern weniger als drei Monate, nur 22,3% dauern länger als neun Monate und länger als 15 Monate sogar lediglich 14,1%. Fast die Hälfte der Leiharbeitskräfte, deren Arbeitsverhältnis beendet wurde, ist nach 30 Tagen immer noch ohne Beschäftigung. Nur 26 Prozent haben nach 30 Tagen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Leiharbeit gefunden. Fast jeder Fünfte dagegen hat wieder lediglich ein Leiharbeitsverhältnis. Als Brücke in reguläre Beschäftigung taugt Leiharbeit also nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Form prekärer Beschäftigung, die durch kurze, sich aneinander reihende Arbeitsverhältnisse mit niedrigen Löhnen geprägt ist. Der Durchschnittslohn in der Leiharbeit liegt bei gerade einmal 58% des allgemeinen Durchschnittslohns. Das sind 1.816 € (brutto) gegenüber 3.133 € pro Monat bei Vollzeittätigkeit (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken, Bundestagsdrucksache 18/13147, 2.8.2017).

Werkverträge

Deutlich weniger klar ist die Situation bei der Entwicklung von Werkverträgen – eine Form prekärer Beschäftigung, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Denn seit auch für Leiharbeit der Mindestlohn gilt und die Gewerkschaften auch weitere tarifliche Verbesserungen durchgesetzt haben, weichen viele Arbeitgeber auf Werkverträge aus. Der ursprüngliche Sinn des Werkvertrags – nämlich dass zumeist freiberuflich tätige Spezialisten eine bestimmte, zeitlich begrenzte Aufgabe für ein vereinbartes Honorar erledigen – wird so völlig entstellt. Es entstehen teilweise große, professionell arbeitende Werkvertragsunternehmen – ähnlich wie die Verleihunternehmen der Leiharbeitsbranche –, die in großem Stil Menschen in Werkverträge vermitteln. Werk- und freie Dienstverträge werden heute vielfach als Mittel der Kostensenkung, als Ersatz für Stammbeschäftigte und zur Umgehung von Mitbestimmung eingesetzt. Hinter vielen Werk- und Dienstverträgen verbergen sich inzwischen tatsächlich Leiharbeit oder prekäre Solo-Selbstständigkeit.

Nach einer Studie des WSI hängt die Wahrscheinlichkeit, dass in einem Betrieb Beschäftigte von Werkvertragsunternehmen tätig sind, neben der Branchenzugehörigkeit wesentlich von der Betriebsgröße ab. Während in kleinen bis mittleren Betrieben Fremdfirmeneinsätze seltener sind und in Betrieben mit 250 bis 499 Beschäftigten deren Häufigkeit nur leicht über dem Gesamtdurchschnitt liegt, steigt der Anteil von Beschäftigten von Werkvertragsunternehmen ab einer Betriebsgröße von 500 Beschäftigten stark an. In Betrieben mit 500 bis 999 Beschäftigten berichten 30% der Betriebsräte vom Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigten aus Werkvertragsunternehmen, während in Großbetrieben mit 1.000 und mehr Beschäftigten über alle Branchen hinweg bereits in 41% der Betriebe Beschäftigte aus Werkvertragsunternehmen tätig sind (Abb. 9).

Lothar Schröder, u.a.
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