Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2014

Bewerber/in: Personalrat Kreis Herford
Projekt: Schulhausmeister - (k)ein 24-Stunden-Job?
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  


Kurzbeschreibung

In 2012 wurde dem Personalrat von der Dienststelle ein neues Arbeitszeitmodell für die Schulhausmeister vorgelegt, das teilweise nicht den gesetzlichen bzw. tariflichen Anforderungen entsprach. Der Personalrat lehnte die Umsetzung der Maßnahme „Arbeitszeitmodell Schulhausmeister“ ab und forderte ein Konzept, das den gesetzlichen und tariflichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 46,75 Stunden auf 39 Stunden Vollarbeitszeit und die damit einhergehende positive Veränderung der Rufbereitschaft gefordert. Mit einem neuen Arbeitszeitmodell wurde die wöchentliche Arbeitszeit der Schulhausmeister von 46,75 Stunden auf 39 Stunden reduziert. Gleichzeitig wurden die Rufbereitschaftszeiten ausgeweitet, mit der Folge einer höheren Rufbereitschaftspauschale.

Motiv

Schulhausmeister haben die nach dem Landesbezirklichen Tarifvertrag NRW – Schulhausmeister beschäftigt werden, eine 46,75 Stunden-Woche (Bereitschaftszeit + faktorisierte Bereitschaftszeit + Vollarbeitszeit). Diese Wochenarbeitszeit enthält einen nicht unerheblichen Bereitschaftszeitanteil in dem keine regelmäßig anfallenden Arbeiten verrichtet werden dürfen. In der Realität wurden allerdings weitgehend während der gesamten Bereitschaftszeit regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten verrichtet.

Vorgehen

Mitte Oktober 2012 wurde dem Personalrat von der Dienststelle ein neues Arbeitszeitmodell für die Schulhausmeister vorgelegt, das teilweise nicht den gesetzlichen bzw. tariflichen Anforderungen entsprach. Der Personalrat lehnte die Umsetzung der Maßnahme „Arbeitszeitmodell Schulhausmeister“ Ende November 2012 ab und forderte ein Konzept, dass den gesetzlichen und tariflichen Anforderungen entspricht. Insbesondere wurde die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 46,75 Stunden auf 39 Stunden Vollarbeitszeit und die damit einhergehende positive Veränderung der Rufbereitschaft gefordert. In zahlreichen Gesprächen zwischen dem Personalrat und den Schulhausmeistern, den Führungskräften des Fachamtes sowie einer Kollegin aus der Organisationsabteilung wurde das neue „Arbeitszeitmodell Schulhausmeister“ entwickelt.

Ergebnis

Die Präsenzpflicht der Schulhausmeister wurde montags bis freitags von täglich 16,5 Stunden auf täglich 12 Stunden sowie samstags von 13,5 Stunden auf 9 Stunden reduziert. Die sonntäglichen 12 Stunden wurden komplett gestrichen. Die 46,75 Stunden-Woche wurde auf eine 39 Stunden-Woche mit Vollarbeitszeit reduziert.
An den erforderlichen Ein- und Ausgängen wurde eine zeitgesteuerte elektrische Schließanlage angebracht. Das Auf- bzw. Abschließen der Sporthallen bei abendlichen Sportveranstaltungen inklusive der Bedingung der Tribünentechnik erfolgt nunmehr (elektronisch zeitgesteuert unterstützt) durch die Sportvereine. Die bislang durch die Schulhausmeister durchgeführten Kontrollgänge in den Abendstunden und am Wochenende werden durch einen extern beauftragten Wachdienst erledigt.
Jeder Schulhausmeister muss jetzt im Jahresdurchschnitt nur noch acht bzw. neun Rufbereitschaften leisten (bislang 12 bzw. ganzjährig!) – bei deutlich attraktiverem Entgelt (Steigerung um rund 80 %!).