Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2014

Bewerber/in: Gesamtpersonalrat Stadt Wuppertal
Projekt: Einführung einer neuen Zeitwirtschaft
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  


Kurzbeschreibung

Nachdem ein massiver Anstieg von Zeitguthaben in weiten Teilen der Verwaltung festzustellen war, wurde eine verwaltungsweite Umfrage zum Thema Arbeitszeit durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der größte Teil der Beschäftigten eine flexiblere AZ-Regelung bevorzugte mit der Möglichkeit, Zeitguthaben über einen längeren Zeitraum anzusparen und dieses Guthaben am Block abzubauen. Der GPR erarbeitete ein Konzept zur Flexibilisierung der AZ und zur Einrichtung von AZ-Konten. Schließlich konnten drei Dienstvereinbarungen zur Zeitwirtschaft abgeschlossen werden, die am 1.1.2015 in Kraft treten werden. Damit werden neue Arbeitszeitmodelle (wie z.B. kurze Vollzeit und flexible AZ-Verkürzung) sowie Langzeit- und Kurzzeitkonten eingeführt. Damit verbunden ist die erstmalige Einführung einer elektronischen Zeiterfassung.

Motiv

Nachdem ein massiver Anstieg von Zeitguthaben in weiten Teilen der Verwaltung festzustellen war, wurde von den ver.di-VL eine verwaltungsweite Umfrage zum Thema Arbeitszeit durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der größte Teil der Beschäftigten eine flexiblere AZ-Regelung mit der Möglichkeit, Zeitguthaben über einen längeren Zeitraum anzusparen und dieses Guthaben am Block abzubauen.

Vorgehen

Der GPR erarbeitete ein Konzept zur Flexibilisierung der AZ und zur Einrichtung von AZ-Konten und legte das der Dienststelle vor. Dieses lehnte ab.
Im Jahre 2011 trat die Dienststellenleitung seinerseits mit dem Wunsch zur Einrichtung einer elektronischen Zeiterfassung (aufgrund des veralteten mechanischen Systems) an den GPR heran. Der GPR erklärte sich unter der Voraussetzung, dass zeitgleich die Forderung zur Einrichtung von AZ-Konten umgesetzt wird, zur Aufnahme von Verhandlungen bereit.

Ergebnis

Es wurden drei Dienstvereinbarungen zur Zeitwirtschaft abgeschlossen, die am 1.1.2015 in Kraft treten werden:

  • Rahmendienstvereinbarung flexible Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten
  • Dienstvereinbarung über die Einführung von Langzeitkonten
  • Dienstvereinbarung über die Einführung und Nutzung einer elektronischen Zeiterfassung

Damit werden neue Arbeitszeitmodelle (wie z.B. kurze Vollzeit und flexible AZ-Verkürzung) sowie Langzeit- und Kurzzeitkonten eingeführt.
Damit verbunden die erstmalige Einführung einer elektronischen Zeiterfassung.