Preisträger Silber: Deutscher Personalräte-Preis 2015


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Bewerber/in: Örtlicher Personalrat der Polizeidirektion Neumünster
Projekt: Dienstvereinbarung zum verbesserten Gesundheitsschutz im Wach- und Wechselschichtdienst
   
Projektzeit:  

 

 

 

Kurzbeschreibung

Neue Dienstvereinbarung regelt detailliert die Arbeitszeiten und gibt jedem Mitarbeiter ein verblocktes freies Wochenende im Monat

Motiv

Im Laufe der Jahre kam es zu immer größeren Belastungen für die Mitarbeiter der Polizeidirektion Neumünster im Wach- und Wechselschichtdienst. Diese Belastungen waren auf die gestiegenen Anforderungen bei der Bewältigung der Aufgaben zurückzuführen (u.a. erhöhte Gewaltbereitschaft beim polizeilichen Gegenüber), aber auch auf eine erhöhte Krankenrate, einen überalterten Personalstand mit eingeschränkter Dienstfähigkeit sowie auf vermehrte Einsätze in geschlossenen Einheiten (Fußballveranstaltungen etc.). Besonders diese Einsätze waren mit sehr kurzen Vorlaufzeiten verbunden: Oft wurde nur wenige Tage, manchmal sogar nur wenige Stunden vorher, der Dienstplan geändert, was die Freizeit- und Familienplanung für die Mitarbeiter unkalkulierbar machte.

Vorgehen

Der örtliche Personalrat der Polizeidirektion Neumünster trat in Verhandlungen mit dem Dienstherrn, die sehr positiv verliefen. Der Dienstherr war diesem Thema gegenüber sehr aufgeschlossen und der Personalrat und der Dienstherr entwickelten gemeinsam Ideen, wie mit dieser Änderung in der Belastung am besten umzugehen ist. Ein Problem war hierbei vor allem die sehr hohe maximale Nachtdienststundenzahl (oft 9 Nachtdienste im Monat).

Ergebnis

Im Dezember 2012 schlossen die Parteien die „Dienstvereinbarung über die Gestaltung der Arbeitszeit innerhalb der Polizeidirektion Neumünster“. In dieser Vereinbarung werden nun die Schwerpunktdienste und auch die variable Arbeitszeit detailliert geregelt. Aufgenommen wurde ebenfalls eine Mindestregenerationszeit von 72 Stunden, die als Block zu gewähren ist und unter den Mitarbeitern hochakzeptiert ist. Entsprechende Regelungen wurden zwischenzeitlich für andere Polizeibehörden in Schleswig-Holstein vereinbart, für die gesamte Landespolizei Schleswig-Holstein wird eine solche Vereinbarung für 2015 angestrebt.