Geschäftsführung des Personalrats

Der Vorstand des Personalrats führt die laufenden Geschäfte des Personalrats (§§ 34 ff. BPersVG n.F.).

Der Personalrat wählt den Vorstand (ein Vorstandsmitglied je Gruppe Beamte/Arbeitnehmer) und einen Vorsitzenden.

Der Vorsitzende vertritt den Personalrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Er lädt zu den Sitzungen ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung.

Der Vorsitzende hat auch Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung zu laden.

Die Beschlüsse des Personalrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Angelegenheiten, die nur eine Gruppe betreffen, werden nur von einer Gruppe zur Beschlussfassung berufen.

 

Weiterführende Informationen:

Achim Thannheiser, Geschäftsordnung des Personalrats, PersR 1/2021, 21

 

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