Sigrid Britschgi
Auf den ersten Blick kostet das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Zeit und Mühe. Doch das BEM bringt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern große Vorteile.
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Sigrid Britschgi
Damit das betriebliche Eingliederungsmanagement gelingt, ist es wichtig, dass sowohl Betriebsrat als auch Schwerbehindertenvertretung daran beteiligt sind. Wie das rechtssicher funktioniert und wo die Rechtsprechung der Beteiligung Grenzen gesetzt hat, erfahren Sie von unserer Expertin.
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Cornelia Danigel
Aufgabe des BEM ist es, Arbeit so zu gestalten, dass sie trotz Krankheit machbar ist. Dabei ist das Vertrauen der BEM-Berechtigten in den Prozess eine wichtige Voraussetzung.
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Welche Anforderungen bei der Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements jetzt nach den neuen Datenschutzregeln zu beachten sind, ist vielen Arbeitgebern, Betriebsräten und Beschäftigten noch nicht ganz klar. Wir befragten dazu den Landesbeauftragten für Datenschutz und...
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Hans Nakielski
Stärker geförderte Weiterbildung soll Beschäftigten helfen, den digitalen Wandel in der Arbeitswelt zu meistern. Dieses Ziel steht im Mittelpunkt des Qualifizierungschancengesetzes, das am 1. Januar in Kraft getreten ist.
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Marta Böning
Am 26.5.2019 ist es soweit: Europa wählt! Warum Europa Vorteile für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hierzulande bietet und wieso es sich lohnt, zur Wahl zu gehen, erfahren Sie von unserer Expertin.
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Wolf-Dieter Rudolph
Bei der Arbeit auf Abruf – immer dann Arbeiten, wenn der Chef die Arbeitsleitsung anfordert – gibt es zahlreiche Neuregelungen, die sich positiv für Beschäftigte auswirken. Welche das sind und was Betriebsräte zu beachten haben, erklärt unser Experte.
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Najib Asgarzoei
Zur Ausübung der Betriebsratstätigkeit ist ein Betriebsratsbüro mit entsprechender Ausstattung essentiell. Der Betriebsrat muss ungestört seiner Arbeit nachgehen und wichtige Unterlagen vor dem Zugriff Dritter sicher ablegen können.
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Marc-Oliver Schulze, Tatjana Volk
MITBESTIMMUNG Wer kennt das nicht? Die Arbeit häuft sich, der Chef möchte, dass seine Mitarbeiter Überstunden machen. Aber Achtung: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um deren Anordnung geht.
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Maria Lück
Gegen unzumutbare Arbeitsbedingungen können Beschäftigte sich mit der Gefährdungsanzeige wehren. Nicht jeder Arbeitgeber schätzt das. Manche Arbeitgeber reagieren mit Sanktionen.
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Christof Herrmann
Betriebsräte wehren sich erfolreich gegen die Auflösung ihres Gremiums und die Schaffung eines Gemeinschaftsbetriebs. Dafür gibt es den Sonderpreis »Fair statt prekär«!
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BVerfG, v. 14.11.2018, 1 BvR 1278/16
LAG Düsseldorf, v. 12.12.2018, 12 TaBV 37/18
BAG, v. 19.12.2018, 10 AZR 231/18
ArbG Krefeld, v. 07.12.2018, 2 Ca 1313/18
LAG Düsseldorf, v. 13.07.2018, 6 Sa 272/18