Aktuelle Ausgabe »Arbeitsrecht im Betrieb«

aib_2019_04


»Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2019


TITELTHEMA  ARBEITEN 4.0

Mitbestimmen bei agilen Arbeitsmethoden

  • AKTUELLES: Wann nach dem BAG die sachgrundlose Befristung zulässig ist
  • GRUNDLAGEN: Worauf bei der Vergütung Freigestellter zu achten ist
  • BETRIEBLICHE PRAXIS: Wie Betriebsräte Wissen auffrischen können

Zum Online-Zugang               Zum Archiv       

Inhaltsverzeichnis 4/2019

Editorial
Magazin
Titelthema Arbeiten 4.0
Gänzlich neue Modelle des Arbeitens stellen die bisherigen Strukturen auf den Prüfstand. Skepsis ist angebracht, aber anstatt zu behindern, sollte der Betriebsrat vor allem gestalten. Worauf bei agilen Arbeitsmethoden zu achten ist und wie Betriebsräte die Weichen stellen können, erfahren Sie hier. mehr
Agil bedeutet, sich schnell und flexibel an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Eine Überlebensmaxime heutiger Unternehmen im stetigen Marktkampf. Doch welche Herausforderungen bringt agile Arbeit für Beschäftigte und Betriebsräte? Drei Fragen an Dr. Claudia Niewerth vom Helex Institut. mehr
Inzwischen gibt es Ansätze, agile Methoden auch für die Betriebsratsarbeit selbst zu nutzen. Wie diese Ansätze aussehen können, erklären Ingo Wiertz, Betriebsrat der Deutschen Telekom IT, Eric Daum, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Deutschen Telekom Service, und Werner Bennat, politischer... mehr
Aktuelles
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni letzten Jahres entschieden, dass sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien nur bei der erstmaligen Begründung eines Arbeitsverhältnisses zulässig sind. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht jetzt reagiert. mehr
Damit Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nachvollziehen können, kommen sie um die Gewinn- und Verlustrechnung nicht herum. mehr
Die GROKO hatte für die 19. Wahlperiode geplant, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu stärken. Bisher ist dazu nicht viel passiert. Warum es wichtig ist, die gesetzlichen Vorgaben für das BEM zu schärfen, erklärt Prof. Düwell in einem Interview. mehr
Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Der Betriebsrat darf wegen seiner Tätigkeit nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Was bedeutet das für vom Job freigestellte Betriebsratsmitglieder? mehr
Durch europäische und nationale Regelungen sind die Anforderungen an den Datenschutz gestiegen. Das gilt auch für personenbezogene Daten der Beschäftigten, die der Betriebsrat zur Interessenvertretung benötigt. Unser Experte zeigt Ihnen in mehreren Beiträgen, wie Sie als Betriebsrat... mehr
Der Einsatz von Leiharbeit hat gravierende Folgen, wenn Stammpersonal durch kurzfristig angelernte und austauschbare Leiharbeitnehmer ersetzt werden soll. Betriebsräte im Entleiherbetrieb haben aber Möglichkeiten, sich hiergegen zu wehren. mehr
Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung, muss er mit dem Betriebsrat Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Doch wie viele Beschäftigte müssen von der Änderung betroffen sein, um überhaupt von einer Betriebsänderung ausgehen zu können? mehr
Recht Erfolgreich Durchsetzen
Der Schulungsanspruch ist nicht nur für neu gewählte Mitglieder wichtig, sondern auch für alte Hasen. Aber wann können weitere Vertiefungs- und Ergänzungsschulungen besucht werden? mehr
Betriebliche Praxis
Betriebsrat erzielt freiwilligen Interessenausgleich und ermöglicht Einbindung des Wirtschaftsausschusses in den Verkaufsprozess. Geplante Betriebsspaltung erfolgt so ohne Nachteile für Beschäftigte. Dafür gab es 2018 den Sonderpreis in der Kategorie Beschäftigungssicherung. mehr
Rechtsprechung
Margit Körlings mehr
Bettina Krämer mehr
Jens Pfanne mehr
Expertenrat