Aktuelle Ausgabe »Arbeitsrecht im Betrieb«

aib_2021_04


»Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2021


TITELTHEMA  GEWALT IM BETRIEB

So schützen Betriebsräte vor Übergriffen

  • AKTUELLES Steuernachzahlung bei Kurzarbeit?
  • GRUNDLAGEN Kleine Meinungsfreiheit im Betrieb?
  • BETRIEBSWIRTSCHAFT Wie Umbau und Abbau verhindern?

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Inhaltsverzeichnis 4/2021

Editorial
Magazin
Titelthema
In den letzten Jahren hat sie zugenommen: Gewalt am Arbeitsplatz. Davon betroffen sind nicht nur Polizisten oder Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe, sondern auch Beschäftigte im Gesundheitswesen und in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Wie sieht die rechtliche Situation der Betroffenen aus... mehr
Die individualrechtlichen Möglichkeiten der Beschäftigten, sich im Betrieb gegen Gewalt zu wehren, sind beschränkt. Besser ist es, wenn der Betriebsrat kollektiv und präventiv vorgeht. mehr
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass ein Mensch von Kolleg*innen oder Vorgesetzten systematisch ausgegrenzt, schikaniert, beleidigt oder verunglimpft wird. Die meisten Mobbinghandlungen werden dabei durch psychische Gewalt begangen.Was können Betriebsräte tun? mehr
Aktuelles
Neben den zahlreichen Tools, mit denen Microsoft den Beschäftigten die Arbeit in Zeiten von Corona erleichtert, wird dem Arbeitgeber auch eine Überwachung ihrer Produktivität per Knopfdruck ermöglicht. Betriebsräte sollten das im Blick haben. Eine kritische Einschätzung. mehr
Bündnis 90/Die Grünen profiliert sich durch eine starke Reform-Agenda für das Arbeitsrecht. Das soll der Sicherungsanker in Zeiten der Transformation für die Beschäftigten sein. Ein Interview mit Beate Müller-Gemmeke. mehr
Warum Beschäftigte in Kurzarbeit etwas Geld für Steuernachzahlungen beiseitelegen sollten und wie Betriebsräte diese im Vorfeld verhindern können, erfahren Sie von unserem Experten Achim Thannheiser. mehr
Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Darf sich der Betriebsrat an Behörden wenden, wenn er Probleme geklärt haben will? Darf er mit einem Journalisten reden, der dann in der Lokalzeitung einen Artikel über den Betrieb veröffentlicht? Kann der Betriebsrat auf einem Facebook- oder Twitter-Account die aktuelle Situation kommentieren? mehr
Gegenüber dem Arbeitgeber agiert nicht das Betriebsratsgremium, sondern allein die oder der Vorsitzende. Dabei sind die Spielregeln zu beachten – auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie. mehr
Durch geschickten Einsatz ihrer Mitbestimmungsrechte können Betriebsräte Onsite-Werkverträge erfolgreich durch Wiedereingliederung der Arbeitskraft in den Betrieb ablösen. Eine Studie zeigt anhand von zwei Praxisbeispielen, wie das gelingt. mehr
Wenn ein Unternehmen mit einem Social Intranet oder Digital Workplace startet, können auch Betriebsräte ihre Zusammenarbeit auf das nächste Level bringen – und als Pilotgruppe noch vor allen anderen die neue Software nutzen. mehr
Betriebswirtschaft für Betriebsräte
In vielen Unternehmen stehen jetzt – auch coronabedingt – umfangreiche Restrukturierungsprogramme an. Was Betriebsräte dabei beachten sollten, erfahren Sie von unserem Experten. mehr
Betriebliche Praxis
Betriebsrat sichert mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket Arbeitsplätze und ermöglicht weitere Qualifizierung. Dafür wird das Gremium 2020 mit dem Sonderpreis »Zukunftssicherung« ausgezeichnet. mehr
Rechtsprechung
Expertenrat
Silvia Mittländer mehr