Jörg Meyer
Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat Anspruch auf Leistungen vom Staat. Das regelt das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Ausführende Behörden bei der Prüfung von Anträgen auf Opferentschädigung sind die Versorgungsämter oder Ämter für soziale Angelegenheiten. Zum 1. Januar 2024 geht das OEG von 1985 im...
mehr
Das 2024 in Kraft tretende SGB XIV enthält viele Verbesserungen im Opferentschädigungsrecht wie zum Beispiel die Vergrößerung des Kreises der Anspruchsberechtigten. Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, begrüßt besonders die Aufnahme psychischer Gewalt als schädigendes...
mehr
Ulrich Wenner
Mit dem nun erschienen Kommentar zum Anfang 2024 in Kraft tretenden SGB XIV ist den Herausgeber:innen Sabine Knickrehm und Olaf Rademacker ein großer Wurf gelungen. Was vorliegt, ist eine systematisch gut erschlossene und leicht zugängliche Informationsquelle zu einem umfassenden neuen Gesetz.
mehr
Jörg Meyer
Ein neues Gutachten im Auftrag des AOK-Bundesverbandes zeigt eine systematische Unterdeckung der Ausgaben der Krankenkassen für Pflegebedürftige, Arbeitslose, Erwerbsgeminderte und zuzahlungsbefreite Versicherte. Der AOK-Bundesverband kritisiert nun, dass mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz diese...
mehr
Grit Genster
Die von der Bundesregierung eingesetzte Krankenhaus-Kommission hat bisher zwei Stellungnahmen vorgelegt – zur Zukunft der Pädiatrie und Geburtshilfe sowie zur Möglichkeit, die ambulante Versorgung der Patient:innen auszuweiten. Allzu vieles bleibt dabei unkonkret. Im weiteren Verlauf des...
mehr
Christina Jochim
Auch die Neuauflage der Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik bleibt hinter den Erwartungen zurück. Von Problemen, Prioritäten und Perspektiven aus Sicht einer Psychotherapeutin.
mehr
Markus Drescher
Corona wie auch andere Krisen unserer Zeit hinterlassen weiterhin ihre Spuren in der Psyche vieler Menschen in Deutschland, wie Zahlen einer aktuellen Umfrage der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung zeigen. Dass ausgerechnet jetzt die Neupatientenregelung, die aus Sicht von Ärzt:innen und...
mehr
Gerhard Bäcker
Für Empfänger:innen einer vorgezogenen Altersrente, im Zugang und Bestand, entfallen ab dem 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenzen. Zwar war und ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst beim Bezug einer Regelaltersrente schon immer möglich gewesen, aber dass dies zukünftig auch für die Versicherten...
mehr
Christian Philipp Nixdorf
Arme Menschen werden in Medien und Politik oft als „sozial schwach“ bezeichnet. Das impliziert, dass bei ihnen nicht nur finanzielle Prekarität vorläge, sondern auch ein Defizit im Sozialverhalten. In der Soziologie ist der Begriff der sozialen Schwäche allerdings anders gemeint. Das wirft die Frage...
mehr
Doreen Siebernik
Mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das Anfang Oktober auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde, will die Bundesregierung diesmal die Kindertagesbetreuung nicht nur quantitativ befördern, sondern auch deren Güte. Doch für...
mehr
Der Klimawandel hat immer stärkere Auswirkungen auf das Leben auch hierzulande. Die Flutkatastrophe im Westen Deutschlands im Jahr 2021 oder die zahlreichen fast leeren Flüsse und die zum Teil wochenlangen Waldbrände in diesem Jahr sind dabei nur die augenfälligsten Folgen der immer öfter...
mehr
Markus Drescher
Der Klimawandel sorgt dafür, dass Extremwetterereignisse wahrscheinlicher werden. Dazu zählt auch die Häufung heißer Tage (auch Hitzetage), an denen die Tageshöchsttemperatur 30 Grad Celsius erreicht oder übersteigt. Vor allem für vulnerable Gruppen sind hohe Temperaturen, zumal über einen längeren...
mehr
Markus Drescher
Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben nach wie vor nicht die gleichen Zugangschancen zum Arbeitsmarkt und diejenigen, die in Werkstätten arbeiten, können mit dem Entgelt weder ihren Lebensunterhalt bestreiten noch fürs Alter vorsorgen. Deshalb fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die...
mehr
BSG, v. 22.09.2022, B 11 AL 31/21 R
BSG, v. 22.09.2022, B 4 AS 60/21 R