Gesundheitsschutz

Rechte von Arbeitnehmern bei Corona

10. März 2020 Coronavirus, Interview
Coronavirus
Quelle: pixabay

Welche Rechte haben Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Coronavirus? Wir haben Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dazu befragt

Update 7.4.2020: Bitte beachten Sie unsere Themenseite zu Corona und Arbeitsrecht. Dort finden Sie die aktuellsten Informationen, insbesondere die Antworten auf die wichtigsten Arbeitnehmerfragen zur Corona-Krise.

Kann der Arbeitgeber zusätzliche Überstunden anordnen, wenn viele Kollegen krankheitsbedingt ausfallen?

Wie sonst auch: Überstunden und Mehrarbeit sind ohne Ausnahme mitbestim-mungspflichtig. Wer in der Vergangenheit Überstunden oder Mehrarbeit geleistet hat, wird dies auch weiterhin tun müssen.

Muss der Arbeitgeber Desinfektionsmittel oder Atemschutz bereitstellen?

Derzeit besteht eine solche Pflicht nicht. Er handelt aber in eigenem Interesse, mögliche Übertragungswege einzudämmen.

Dürfen Arbeitnehmer selbst für Hygiene am Arbeitsplatz sorgen?

Solange es um die persönliche Hygiene geht (Hände waschen oder desinfizieren, Türklinke zum eigenen Büro ab und zu desinfizieren usw.): ja. Weitergehende Maßnahmen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. Betriebsrates.

Der Arbeitgeber schließt wegen des Virus. Muss ich Zwangsurlaub nehmen?

Wenn der Arbeitgeber von sich aus den Betrieb schließt und Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen können, befindet sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug. Das heißt: Die Arbeitnehmer sind nicht krank, könnten und würden gerne arbeiten – der Arbeitgeber kann ihnen das aber nicht ermöglichen. Es ist nicht Schuld der Arbeitnehmer, sondern das Unternehmen kommt in Verzug, das Arbeitsangebot anzunehmen. Die ausfallenden Tage sind kein Urlaub und auch kein Überstundenabbau.

 

Der Interviewpartner:

Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Anwaltsbüro Bell & Windirsch Britschgi & Koll, Düsseldorf

 

Mehr Informationen:

Coronavirus – Was tun im Betrieb?: Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler

7 neue Fragen zum Coronavirus im Betrieb: Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Däubler

 

© bund-verlag.de (ls)

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