Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll zum Sommer 2021 in Kraft treten. Es enthält wichtige Neuerungen für die Betriebsratswahlen... Mehr lesen
Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz in § 20 Abs. 3. Dies gilt für das komplette Wahlverfahren – von der Vorbereitung über die Durchführung der Wahl... Mehr lesen
Welche Arbeitnehmer eines Betriebs berechtigt sind, im Rahmen einer Betriebsratswahl zu wählen und zu kandidieren, bestimmen die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes. Zu unterscheiden ist zwischen dem Recht... Mehr lesen
Der Wahlvorstand führt die Betriebsratswahl durch. Er soll gewährleisten, dass die Betriebsratswahl unparteiisch abläuft und niemand die Wahl beeinflusst... Mehr lesen
Der Wahlvorstand muss die Wählerliste erstellen, das Minderheitengeschlecht ermitteln und das Wahlausschreiben erlassen und aushängen. Damit ist die Betriebsratswahl eingeleitet... Mehr lesen
Der Betriebsrat ist im normalen oder im vereinfachten Wahlverfahren wählbar. Welches Wahlverfahren das richtige ist, bemisst sich nach zwei Kriterien: der Größe des Betriebs und danach, ob es bereits einen Betriebsrat... Mehr lesen
Betriebsratsmitglieder können nach zwei Wahlsystemen in den Betriebsrat gewählt werden:... Mehr lesen
Am Wahltag entscheidet sich, wie sich das neue Betriebsratsgremium zusammensetzt. Dabei ist einiges zu beachten... Mehr lesen
Kaum ein Wahlvorstand ist in der Lage, die Betriebsratswahl völlig fehlerfrei durchzuführen... Mehr lesen
Der Schutz der Betriebsratswahl ist umfassend. Verboten ist jede Behinderung der Wahl. Das heißt: Kein Wähler, Kandidat oder sonstiger Beteiligter an der Wahl darf beeinträchtigt oder beschränkt werden, wenn er seine Rechte... Mehr lesen
Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) ist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« trotz Internetzugang für die Betriebsratsarbeit erforderlich.
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