26. Januar 2026 |
Betriebsratswahlen stehen unter einem besonderen Schutz, damit sie den demokratischen Grundsätzen entsprechen. Behinderungen oder Beeinflussungen der Wahl sind daher nicht nur untersagt, sondern stellen sogar eine Straftat dar. Was Ihr wissen müsst, zeigt Euch Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 1/2026. [...]
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