Projekt: | Interessenausgleich zur Betriebsspaltung von SRL Dental und SRL Pharma / Betriebsvereinbarung Härtefallkommission zur Eingruppierung |
Bewerber/in: | Betriebsrat der SRL Pharma GmbH/ SRL Dental GmbH, Ludwigshafen |
Beschäftigtenzahl: | 51-200 |
Branche: | Chemie |
Gewerkschaften: | IG BCE |
Stichworte
Motiv
Der bisher gemeinsame Betrieb der SRL Pharma und der SRL Dental, Ludwigshafen, sollte auf Wunsch des Arbeitgebers in zwei Unternehmen aufgespalten werden. Die Betriebsspaltung hatte das Ziel, zwei organisatorisch völlig getrennt geführte Betriebe zu schaffen. In den Reihen der Belegschaft führte dies zu großer Unruhe und Sorge um die weitere Entwicklung der beiden Unternehmen und die Arbeitsplätze. Der Betriebsrat stellte daher von Anfang an klar, dass dieser Vorgang ohne Nachteile für die Mitarbeiter erfolgen müsse, d.h. kein Abbau von Arbeitsplätzen, Verzicht auf Standortverlagerungen und Verhinderung von negativen Auswirkungen auf die Tariflöhne.
Vorgehen
Das Gremium nutzte dazu alle zur Verfügung stehenden Mittel. Es erfolgte eine aktive Einbindung und Unterstützung durch die IG BCE. Das Gremium forderte aktiv die Einhaltung und Umsetzung seine Recht im Wirtschaftsausschuss eine und leitete eine Einigungsstelle ein. Zudem nutzen die Betriebsräte die Unterstützung eines Rechtsanwalt und eines wirtschaftlichen Sachverständigen bei der Beurteilung und Begleitung der Betriebsspaltung. Auf Betriebsversammlungen informierte das Gremium kontinuierliche die Belegschaft über den aktuellen Stand der Entwicklungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Zudem wurde die Belegschaft durch Flyer-Aktion auf laufend unterrichtet. Parallel dazu starteten die Betriebsräte die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Ergebnisse
Nach langwierigen Verhandlungsrunden erzielten die Betriebsräte den Abschluss eines freiwilligen Sozialplans.
Dieser beinhaltet folgende Hauptpunkte:
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Interessenausgleichs eine Regelung vereinbart, die den Informationsfluss an den Wirtschaftsausschuss im Verkaufsprozess verbindlich definiert. Dazu zählt die Weiterleitung des Verkaufsprospektes an den Wirtschaftsausschuss. Außerdem erhält der Wirtschaftsausschuss anonymisierte Informationen über den möglichen Käufer. Diese beinhalten Angaben zur Strategie des potentiellen Erwerbers und zur jeweiligen Gesellschafterform. Vereinbart wurde auch, dass bei Vorliegen von verbindlichen Angeboten möglicher Käufer deren Namen dem Wirtschaftsausschuss mitgeteilt werden. Aus Sicht des Betriebsrats war es dabei wichtig, dass die Geschäftsführung dem Wirtschaftsausschuss das Fortführungskonzept des möglichen Käufers schlüssig erklärt.