Nominierung: Deutscher Betriebsräte-Preis 2016

Projekt: Open space – Standard ist nicht unser Standard
Bewerber/in: Betriebsrat der DB ProjektBau GmbH, Hannover
Beschäftigtenzahl: 550
Branche: Verkehrsdienstleister
Gewerkschaften: EVG


Stichworte zum Projekt:

  • „Standard ist nicht unser Standard“ – nach diesem Motto entwickelt der Betriebsrat ein eigenes Bürokonzept

Motiv

Im Rahmen einer Standortkonzentration plante der DB Konzern, in einem Neubau das Bürokonzept „open space“ für ca. 1.000 Mitarbeiter verschiedener Konzernunternehmen einzuführen. Die Verteilung der Schreibtische sollte nach Standardvorgaben für die Flächennutzung sowie nach Möbilisierungskonzepten erfolgen: 30 Mitarbeiter sollten auf ca. 400 qm Platz finden, Schreibtische sollten 80 x 160 cm groß sein. Diese Standardisierung entsprach allerdings nicht den Anforderungen der Mitarbeiter der DB ProjektBau GmbH, da diese sehr unterschiedlichen Aufgaben zu erfüllen haben. Besonders problematisch war die befürchtete Störung durch Telefonate und Kleinstbesprechungen. Der Betriebsrat wollte die neuen Büros basierend auf den Bedürfnissen der Mitarbeiter anpassen.

Vorgehen

Der Betriebsrat entwickelte zusammen mit einem Fachmann im Betriebsrat (Architekt) ein abweichendes Konzept sowie Visualisierungen mit einer anderen Zusammenstellung der Schreibtische mit entsprechendem Sicht- und Hörschutz. Dieses Konzept wurde durch alle Gremien bis zur Geschäftsführung vorgestellt. Des Weiteren zog der Betriebsrat einen beratenden Anwalt zur Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung speziell für die DB ProjektBau GmbH hinzu.

Ergebnisse

Die vom Betriebsrat entwickelte Büroaufteilung wurde vom Arbeitgeber übernommen: Je nach Arbeitsplatz sind die Tische nun 80 x 220 cm groß, die Schreibtische für Zeichner sind in Winkelkombinationen angelegt. Teamleiter und Fachplaner erhalten bedarfsgerechte Einzelzimmer, statt 30 Mitarbeiter sind nun 15 bis 25 Mitarbeiter auf einem Büroflügel. Bei Ergänzungsplanungen wird zuerst der Betriebsrat informiert, erst dann werden diese an die Bestellung weitergegeben. Über eine Betriebsvereinbarung sicherte sich der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte bei der Flächennutzung und Möblierung.