4. Infrastrukturdaten 2018

4.1 Betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen

Seit fast drei Jahrzehnten bildet die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) neben dem verpflichtenden gesetzlichen Arbeitsschutz die zweite »Säule« arbeitsweltbezogener Prävention. Rechtlich verankert ist die BGF im Sozialgesetzbuch (SGB) V als Leistung der Krankenkassen, die nach § 20b Abs. 1 folgende Komponenten umfasst: Erhebung der gesundheitlichen Situation (einschließlich ihrer Risiken und Potenziale) im Betrieb, Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung entsprechender Ressourcen und Fähigkeiten sowie Unterstützung bei der Umsetzung solcher Vorschläge – jeweils unter Beteiligung der versicherten Beschäftigten, der Betriebsverantwortlichen und der betrieblichen Arbeitsschutzexperten. Mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen für die BGF zwar nicht grundsätzlich, aber doch in einigen wichtigen Punkten verändert:

  • Durch die Festlegung, dass BGF-Leistungen »insbesondere« dem Aufbau und der Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen dienen sollen, wurde die verhältnispräventive Ausrichtung der BGF stärker hervorgehoben.
  • Über die nunmehr obligatorische Einbindung der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte soll eine engere Verknüpfung der BGF mit den Strukturen des betrieblichen Arbeitsschutzes erreicht werden.
  • Im Interesse einer größeren Abgestimmtheit des Leistungsangebots sowie eines besseren Zugangs insbesondere von kleineren Betrieben zu BGF-Leistungen wurden die Krankenkassen zur Einrichtung gemeinsamer regionaler Koordinierungsstellen verpflichtet.
  • Schließlich wurde für die BGF-Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstmals ein separater Richtwert in Höhe von 2 Euro pro Jahr und Versicherten – umgerechnet rund 144 Mio. Euro – festgelegt und damit der Finanzrahmen der BGF deutlich ausgeweitet.

Letzteres hatte auf das BGF-Leistungsgeschehen eine unmittelbare und durchschlagende Wirkung: Die in diesem Bereich von der GKV getätigten finanziellen Aufwendungen, die auch schon vor 2016 fast kontinuierlich und mit zum Teil recht hohen Wachstumsraten angestiegen waren, verdoppelten sich nun innerhalb eines einzigen Jahres auf knapp 147 Mio. Euro, was ziemlich genau dem gesetzlich definierten Richtwert entspricht (Abb. 40).

Informationen über die Verbreitung und die Struktur der mit diesem Geld finanzierten Maßnahmen lassen sich den seit 2001 jährlich veröffentlichten GKV-Präventionsberichten entnehmen. Die Zahl der von den Kassen dokumentierten BGF-Aktivitäten ist hiernach im Jahr 2015 (neuere Daten lagen zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrages noch nicht vor) geringfügig auf 5.828 gestiegen (+1,4%). Diese Aktivitäten erstreckten sich auf insgesamt 10.922 Betriebe, womit erstmals ein – allerdings nur leichter – Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war (-4,0%). Hingegen lag die Zahl der dabei erreichten Beschäftigten (ca. 1,3 Mio.) um 7,2% über dem für 2014 berichteten Ergebnis.

An der traditionell besonders starken Verankerung der BGF im Produktionsbereich hat sich bis heute wenig geändert. Trotz gewisser Anteilsverluste war auch 2015 die relative Mehrheit der BGF-Aktivitäten (37%) in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes angesiedelt. Längerfristig an Relevanz gewonnen hat vor allem das Gesundheits- und Sozialwesen (17% der BGF-Aktivitäten; plus neun Prozentpunkte seit 2004). Anstiege zu verzeichnen hatten daneben noch die öffentliche Verwaltung (10%; plus vier Prozentpunkte) und der mit 15% (plus vier Prozentpunkte) zu Buche schlagende Bereich der wirtschaftlichen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen. Dennoch spielt letzterer innerhalb der BGF bei weitem nicht die Rolle, die seinem enormen gesamtwirtschaftlichen Gewicht entspräche (Abb. 41).

Langfristig deutlich zugenommen haben BGF-Aktivitäten in Betrieben mittlerer Größe (50–499 Beschäftigte). Ihr Anteil an allen BGF-Aktivitäten stieg von 49% in 2005 auf 58% in 2015. Eine stark rückläufige Entwicklung gab es dagegen bei den Kleinbetriebsprojekten, die inzwischen nur noch 20% des BGF-Geschehens ausmachen (minus 12 Prozentpunkte seit 2005). Großbetriebe (500 und mehr Beschäftigte) waren zuletzt mit einem Anteil von 22% sogar wieder etwas stärker in der BGF vertreten als Kleinbetriebe (Abb. 42). Damit sind sie hier (aus durchaus nachvollziehbaren organisatorischen und angebotslogistischen Gründen) deutlich überrepräsentiert.

Um in die betrieblichen Abläufe integriert werden und substantielle Wirkungen entfalten zu können, muss BGF längerfristig angelegt sein. Diesbezüglich ist seit einiger Zeit eine deutlich positive Entwicklung zu verzeichnen, zuletzt betrug die (aus erhebungstechnischen Gründen mit den Werten vorausgegangener Jahre allerdings nicht vergleichbare) durchschnittliche Dauer der berichteten BGF-Aktivitäten 29 Monate.

Sowohl im SGB V als auch im »GKV-Leitfaden Prävention« ist die gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen – also eine verhältnispräventive Ausrichtung – als unverzichtbares Merkmal von BGF bestimmt. Inwieweit das reale Leistungsgeschehen diesem Postulat entspricht, lässt sich anhand der GKV-Präventionsberichte zumindest grob abschätzen. Hiernach wiesen 59% der für 2015 dokumentierten BGF-Aktivitäten einen – wie auch immer bemessenen – Anteil an verhältnispräventiven Maßnahmen auf, entsprechend blieben 41% – in Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern sogar über die Hälfte – auf Angebote zur Beeinflussung des individuellen Gesundheitsverhaltens (Bewegungsschulungen, Stressbewältigungstrainings etc.) beschränkt. Damit haben sich die Gewichte in den vergangenen zehn Jahren zugunsten letzterer verschoben (Abb. 43).

 

Als Verfahren zur unmittelbaren Mitarbeiterbeteiligung an der Analyse und Verbesserung der Arbeitsbedingungen bilden Gesundheitszirkel seit langem ein Kernelement des BGF-Instrumentariums der Krankenkassen. Es ist daher einigermaßen erstaunlich, dass Gesundheitszirkel bei nie mehr als einem Viertel (und selbst im großbetrieblichen Bereich bei maximal 30%) der dokumentierten BGF-Aktivitäten zum Einsatz kamen. Immerhin ist der in den vorangegangenen Jahren bis auf 18% gefallene Anteil der BGF-Projekte mit Gesundheitszirkeln im jüngsten Berichtsjahr 2015 wieder auf 23% gestiegen, und auch die Gesamtzahl der durchgeführten Gesundheitszirkel hat erstmals seit 2012 zugenommen (um knapp 14%) (Abb. 44).

Da BGF-Maßnahmen kein Selbstzweck sind, sondern zu konkreten Verbesserungen der gesundheitlichen Situation im Betrieb beitragen sollen, erscheint eine Überprüfung des Maßnahmenerfolgs eigentlich selbstverständlich. Dennoch verharrt der Anteil der dokumentierten BGF-Aktivitäten, bei denen eine wie immer geartete Erfolgskontrolle noch nicht einmal geplant war, seit Jahren – so auch zuletzt – nahezu unverändert bei 25-26%. Zudem scheint man selbst dann, wenn diesbezüglich etwas geschieht, von einer systematischen Wirkungsermittlung oft recht weit entfernt zu sein: Ob BGF-Maßnahmen etwas gebracht haben, wird hauptsächlich an der Zufriedenheit mit der Intervention seitens der Arbeitgeber und der Beschäftigten sowie am Krankenstand festgemacht; dass weitere wichtige Indikatoren wie z.B. Veränderungen von betrieblichen Strukturen und Abläufen, Belastungen, Verhaltensweisen und Gesundheitsparametern in die Betrachtung einbezogen werden, findet man schon deutlich seltener (zwischen 15 und 30% der Fälle mit »Erfolgskontrolle«).

Lothar Schröder, u.a.
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