Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2013

Bewerber/in: Personalrat der Jobcenter Kreis Segeberg
Projekt: Dienstvereinbarung Personalentwicklung
Beschäftigtenzahl:  
Projektzeit:  

Kurzbeschreibung

Die Dienstvereinbarung zur Personalentwicklung soll dazu beitragen, die qualitative Arbeit von Beschäftigten anzuerkennen und deren Potenzial besser zu nutzen und weiter auszubauen.

Motiv

Aufgrund der Rechtslage der gemeinsamen Einrichtungen ist Personal seitens der Bundesagentur für Arbeit wie auch von der Kommune (evtl. auch noch Amtshilfekräfte von Post, Telekom etc.) für die Aufgabenerledigung in den Jobcenterntätig. Daraus ergeben sich rechtliche und auch tarifliche Unterschiede zwischen den Beschäftigten trotz gleicher Aufgabenstellung. Mit der Personalentwicklung sollen einheitliche Regelungen für alle Beschäftigten geschaffen werden.

Vorgehen

Zur Entwicklung der Dienstvereinbarung zur Personalentwicklung ist das Jobcenter vorrangig auf die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit angewiesen. Trotzdem mussten auch Vorgaben der kommunalen Träger beachtet werden.
Daher wurden sämtliche bereits bestehenden Dienstvereinbarungen zu dem Thema gesammelt und kritisch für die eigene Anwendbarkeit überprüft. Im Rahmen eines Workshops gemeinsam mit der Geschäftsführung (inkl. Gleichstellungsbeauftragte/Beauftragte für Chancengleichheit, Bereichsleitungen) wurde dann der erste gemeinsame Entwurf für die Dienstvereinbarung Personalentwicklung erarbeitet.

Ergebnis

Die Dienstvereinbarung Personalentwicklung wurde am 15.11.2011 abgeschlossen. Geregelt werden u.a. Mitarbeitergespräche, ein Leistungs- und Entwicklungsdialog, ein Einarbeitungsplan, ein Patensystem, Coaching, Supervision, Teamentwicklung und ein Führungskräftefeedback.
Seit dem zweiten Halbjahr 2012 durchlaufen nun die Teams außerhäusliche Teamentwicklungsstage, um die Kommunikation miteinander und gegenüber ihrer Führungskraft zu verbessern. Aktuell steht nun auch das Führungskräftefeedback an, deren Ergebnisse hoffentlich die eine oder andere Teamleitung zum Prüfen der eigenen Arbeitsmethoden veranlassen. 
Es handelt sich um eine zukunftsweisende Dienstvereinbarung für das Jobcenter sowie eine richtungsweisende Dienstvereinbarung für andere Jobcenter-Personalräte.