Preisträger Silber Deutscher Personalräte-Preis 2017

Silber-113

Bewerber/in: Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke
Projekt: Dienstvereinbarung zwischen Hauptpersonalrat und Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung einer Basis-IT-Infrastruktur in Schulen in NRW        
Beschäftigtenzahl: 178.000
Projektzeit: 06/2015 bis 04/2017

Kurzbeschreibung

Mit einer Dienstvereinbarung erreicht der Hauptpersonalrat klare Regelungen zur Nutzung einer neuen Basis-IT-Plattform.

Motiv

Beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) gibt es sieben Hauptpersonalräte, die die Schutzrechte der Beschäftigten ihrer jeweiligen Schulform wahrnehmen. Das Land NRW will den Schulen die Plattform LOGINEO NRW zur Verfügung stellen, über die der E-Mail-Verkehr und der Austausch von Daten erfolgen soll; auch der Zugriff auf digitale Schulbücher soll über LOGINEO NRW erfolgen. Der Hauptpersonalrat möchte verhindern, dass mit der Einführung der Plattform eine Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung eintritt, Lehrkräfte sollen vor einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle geschützt und der Datenschutz soll sichergestellt werden. Im Juni 2015 legte das MSW erste Vorlagen zur Mitbestimmung vor, diese enthielten aber keine Regelungen zum Datenschutz, zur Arbeitszeit der Lehrkräfte oder zur Haftung.

Vorgehen

Der Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke gründete zusammen mit weiteren GEW-geführten Personalräten eine Arbeitsgemeinschaft aller Hauptpersonalräte, um gemeinsam eine Prozessvereinbarung zur Einführung und Nutzung von LOGINEO NRW zu entwerfen. Die Arbeitsgemeinschaft zog einen sachkundigen, in diesem Bereich erfahrenen Berater von der Technologie Beratungsstelle NRW (TBS NRW) hinzu. In mehreren Sitzungen entwarfen die Beteiligten eine nicht voll ausformulierte Prozessvereinbarung, die der Hauptpersonalrat dem MSW vorlegte. In den darauffolgenden acht Sitzungen mit Vertretern des MSW, der Landesmedienberatung und den Hauptpersonalräten diskutierten die Beteiligten über die Inhalte der Prozessvereinbarung. Während der gesamten Zeit informierten die Beteiligten regelmäßig die anderen Mitglieder in den Gremien.

Ergebnis

Im April 2017 unterzeichneten das MSW und sechs der Hauptpersonalräte die „Dienstvereinbarung zur Einführung, Nutzung und Weiterentwicklung von LOGINEO NRW in Schulen in NRW“. Die Beteiligten regelten u.a., dass eine prozessbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet wird, darüber hinaus wird ein außenstehender Sachkundige über zwei Jahre beobachten, wie oft die Lehrkräfte von der Unterrichtstätigkeit für den Arbeitsaufwand der schulischen Administratoren freigestellt werden müssen und wie sich die Arbeitszeit der Lehrkräfte und die Anzahl der benötigten Endgeräte entwickelt. Teil der Dienstvereinbarung sind neun Anlagen, darunter eine Rahmenmediennutzungsordnung, die u.a. die Frage regelt, wie Lehrkräfte im Rahmen des dienstlichen Mailverkehrs erreichbar sein müssen. Die MSW wollte die Lehrkräfte ursprünglich verpflichten, dass diese ihre privaten Endgeräte nutzen, was der Hauptpersonalrat ablehnte. Die Parteien einigten sich darauf, dass sich die Lehrkraft entscheiden kann, ob sie ein privates Gerät nutzt. In der Dienstvereinbarung ist auch der Datenschutz geregelt, der u.a. auf der Basis des Datenschutzgesetzes NRW erfolgen soll.