Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2021

Projekt: Mobile Kurzzeitarbeit
Bewerber/in: Personalrat Westsächsische Hochschule Zwickau
Beschäftigtenzahl: 201 bis 500
Projektzeit: 8/2019 bis 1/2021

 

Kurzbeschreibung

Dienstvereinbarung zu mobiler Kurzzeitarbeit verbessert Vereinbarung von Arbeit und Familie

Motiv
Die Westsächsische Hochschule Zwickau (WHZ) hat die Schwerpunkte Technik, Wirtschaft und Lebensqualität. An acht Fakultäten mit ca. 50 Studiengängen sind über 3.300 Studierende aus knapp 50 Ländern immatrikuliert. Derzeit arbeiten dort ca. 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, von denen alle an Gleitzeit mit elektronischer Erfassung teilnehmen. Die Gleitzeit war bereits in einer Dienstvereinbarung geregelt, in der auch Regelungen zu den Kernzeiten und zum Ausgleich von Mehrarbeitsstunden enthalten waren. Trotz moderner Arbeitsplätze und der gleitenden Arbeitszeit hatten viele Beschäftigte den Wunsch, an bestimmten Tagen die Tätigkeit wann und wo man will zu erledigen – d.h. völlig ortsungebunden, nur die Zeit war aufgrund des TV-L von Mo – Fr auf 6 bis 21 Uhr festgelegt. Die Mitarbeiter wollten so Arbeit und Familie besser miteinander vereinbaren können; sie wollten so auch Arbeitswege und Zeiten für die Anfahrt/Rückfahrt einsparen. Der Personalrat wollte den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit einer zusätzlichen Dienstvereinbarung die Möglichkeit geben, mobil zu arbeiten.

Vorgehen
Der Personalrat nutzte eine Mustervereinbarung des Hauptpersonalrats des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Sachsen als Vorlage und trat in Gespräche mit der Dienstleitung über den Abschluss einer Dienstvereinbarung zu mobiler Kurzzeitarbeit.

Ergebnis
Mitte Dezember 2019 unterzeichneten die Parteien die „Dienstvereinbarung zur Mobilen Kurzzeitarbeit“. In dieser regelten die Parteien u.a., dass die mobile Kurzarbeit ein Ausnahmefall der mobilen Arbeit ist, der situativ und nicht zu regelmäßigen Zeiten und in festgelegtem Umfang eintritt. Mobile Kurzzeitarbeit ist nur für bestimmte Tätigkeiten möglich, die sich für diese Art der Arbeit eignen: Der oder die Beschäftigte, der/die mobile Kurzzeitarbeit beantragt, muss in seinem/ihren Antrag die Tätigkeiten oder Arbeitsaufgaben, die er/sie mobil erledigen möchte, nennen. Der zuständige Leiter muss dann einschätzen, ob diese Tätigkeiten/Arbeitsaufgaben auch mobil erledigt werden können und kann dem Antrag entsprechend stattgeben oder ihn ablehnen.  Der oder die Beschäftigte muss für mobile Kurzzeitarbeit persönlich geeignet sein, vor allem bzgl. Verantwortungsbewusstsein, Selbstmotivation, strukturierte Arbeitsweise, und sich gut mit IT auskennen. Mobile Kurzarbeit kann u.a. vereinbart werden, wenn eine besondere persönliche und/oder familiäre Situation dies erfordert oder wenn besondere dienstliche Gründe vorliegen. Im Monat darf nur an vier Tagen mobile Kurzzeitarbeit beantragt werden. Hierbei können die Beschäftigten wählen, ob mehrmals ein Arbeitstag pro Woche genommen wird oder alle vier Tage am Stück. Mit dieser Vereinbarung wird u.a. auch angestrebt, Menschen mit Schwerbehinderung zu integrieren und die Wiedereingliederung z.B. nach längerer Krankheit zu erleichtern. Es soll auch erreicht werden, dass mehr qualifizierte Beschäftigte an der Hochschule bleiben bzw. solche Beschäftigte gewinnen können. Aufgrund der Pandemie wurde die 4-Tage-Grenze aufgehoben, wodurch sich Beschäftigte ihr Arbeitsumfeld und die Abarbeitung der Dienstaufgaben selbst einteilen und gestalten konnten. So konnte eine ständige Präsenz verhindert werden und auch unter Quarantänebedingungen konnte so vollumfänglich weitergearbeitet werden. Das Problem der Notbetreuung konnte für Beschäftigte mit betreuungsbedürftigen Kindern minimiert werden, ein weiterer Schritt zur familiengerechten Hochschule und zur Umsetzung der Work-Life-Balance.