Sonderpreis Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung und Gesamtpersonalrat des Medizinischen Dienstes Bayern, München
Projekt: Inklusionsvereinbarung  

► Beitrag in »Der Personalrat« 1/2021     

"Ziel der Inklusionsvereinbarung ist, die Toleranz und den Respekt vor Schwerbehinderten zu fördern und die betrieblichen Inklusionsziele zu vermitteln."

Dr. Matthias Günzel, Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung (links)

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in: Schwerbehindertenvertretung und Gesamtpersonalrat des Medizinischen Dienstes Bayern, München
Projekt: Inklusionsvereinbarung
Beschäftigtenzahl:

mehr als 1.000 

Projektzeit: 1/2020 bis 5/2021

 

Kurzbeschreibung

Erste Inklusionsvereinbarung regelt umfassend die Rechte von Schwerbehinderten

Motiv

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Bayern (MDK, ab 1.7.2021: MD Bayern) ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mit über 10 Millionen Versicherten in Bayern. Beim MD Bayern arbeiten derzeit über 1.700 Menschen an 24 Orten in Bayern, davon sind 9,2% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt (ca. 140 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen). Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wollte eine Inklusionsvereinbarung im Unternehmen installieren, um die Beschäftigten des MD Bayern für die Belange von Schwerbehinderten zu sensibilisieren und die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen auf die Situation im Unternehmen zu spezifizieren. Weiterhin sollten ergänzend Abläufe festgelegt werden, die der Beschäftigungssicherung, dem speziellen Gesundheits- und Arbeitsschutz von Schwerbehinderten und möglichen künftigen Änderungen in der Arbeitsorganisation Rechnung tragen. 

Vorgehen

Nach einer Schulung durch das Inklusionsamt, nahm die SBV Kontakt mit Schwerbehindertenvertretungen in vergleichbarer Situation auf. Die SBV arbeitete im Arbeitsschutzausschuss mit, Anfang 2020 erstellte die SBV einen Entwurf einer Inklusionsvereinbarung, der mit der Schwerbehindertenbeauftragten und der Personalabteilung diskutiert wurde. Anschließend wurde der Entwurf intensiv im Gesamtpersonalrat besprochen. Die Gespräche liefen auf allen Ebenen auf Augenhöhe ab, es war insgesamt ein sehr vertrauensvoller Umgang. Streitpunkte waren wenige: so diskutierten die Parteien u.a., wie genau die Barrierefreiheit in der Inklusionsvereinbarung ausformuliert werden sollte. Hier wollte sich das Gebäudemanagement nicht 1 : 1 alles vorschreiben lassen. Entsprechend frei wurde die Barrierefreiheit von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten formuliert. 

Ergebnis

Im Mai 2021 unterzeichneten die Parteien die Inklusionsvereinbarung, die erste dieser Art beim MD Bayern. Mit dieser erreicht die SBV einen umfassenden Schutz von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen, Abläufe und Vorgänge für den Kreis der Beschäftigten werden jetzt unternehmensspezifisch und arbeitsplatznah definiert und die Mitwirkung von Personalrat und SBV wird sichergestellt. Besonders stolz ist die SBV, dass schwerbehinderte Beschäftigte jetzt einen Anspruch auf Schulung haben: „Die berufliche Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen ist besonders zu fördern. Schwerbehinderte Menschen sind bei inner- und außerbetrieblichen Fortbildungsmaßnahmen bevorzugt zu berücksichtigen und die Teilnahme an diesen Maßnahmen ist in zumutbarem Umfang zu erleichtern.“ Darüber hinaus regelten die Parteien, dass bei Unterschreitung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Personen unter 8% gemeinsam Maßnahmen erörtert werden, um die Beschäftigung Schwerbehinderter zu steigern und Ausgleichsabgaben entgegenzuwirken. Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen werden Schwerbehinderte besonders berücksichtigt. Bei Einführung neuer Technologien wird die SBV bereits im Planungsstadium einbezogen, ebenso bei Umzügen oder bei der Umgestaltung von Arbeitsplätzen und dem Neubezug von Arbeitsräumen, vor allem in Bezug auf Barrierefreiheit der gesamten Arbeitsumgebung. Für Schwerbehinderte wird eine individuelle, auf das Leistungsbild bezogene Gefährdungsbeurteilung erstellt. Vorgesetzte werden zum Umgang mit Schwerbehinderung geschult. Die Inklusionsvereinbarung wird jährlich auf Initiative der SBV evaluiert und ggf. weiterentwickelt.