Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2021

Personalrat des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)
Projekt: Personalgewinnung/Haltung durch Einsatzvorgaben und Qualifikation          

"Mit Leidenschaft, Überzeugung und einer konsequenten Haltung haben wir als Gremium unser Ziel erreicht. Durch unsere Regelungsabsprachen sind die Einstellung und Integration von Altenpfleger:innen und Gesundheitskrankenpfler:innen, ohne generalisierte Ausbildung, fachübergreifend möglich geworden. Das bedeutet mehr Vielfalt, mehr Sicherheit und vor allem mehr Zufriedenheit für die Beschäftigten in den Pflegefachberufen."

Sybilla Borgström (Mitte), Vorsitzende des Personalrats für das nichtwissenschaftliche Personal
am UKE und Mitglieder des 21-köpfigen Gremiums

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in: Personalrat des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)
Projekt: Personalgewinnung/Haltung durch Einsatzvorgaben und Qualifikation
Beschäftigtenzahl:

mehr als 1.000

Projektzeit: 2/2019 bis 4/2021

 

Kurzbeschreibung

Regelungsabsprachen erreichen geeinte Einarbeitungszeit und zusätzlich Qualifizierung

Motiv

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist eine der modernsten Kliniken Europas, in dem Spezialisten verschiedenster Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. Derzeit sind ca. 13.600 Mitarbeiter am UKE beschäftigt. 2019 wurde eine neue generalisierte Ausbildung für Gesundheitskrankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger ins Leben gerufen. Die ersten Kurse sollen 2023 abgeschlossen sein, die Dienststelle wollte aber nicht bis 2023 warten und setzt ab sofort die Gesundheits-, Kinderkranken- und Altenpfleger in jeder Abteilung ein – ungeachtet deren Ausbildung –, nach dem Motto: „Alle Berufsgruppen können alles“. Problematisch war, dass Altenpfleger bisher ausschließlich in der Psychiatrie eingesetzt waren, Gesundheitskrankenpfleger bisher nur selten in der Kinderklinik eingesetzt wurden, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und ältere Menschen noch andere Bedürfnisse haben. Der Personalrat wollte die Beschäftigten besser integrieren und qualifizieren, das Personal sollte den gleichen Wissensstand haben.  

Vorgehen

Zunächst lehnte das Gremium jede Einstellung von Beschäftigten ab, die in einem berufsfremden Bereich eingesetzt werden sollten und stellte die Nichteinigung fest. In der Angelegenheit für die Regelung der Gesundheits- und Krankenpfleger, die in der Kinderklinik eingesetzt werden sollten, rief der Personalrat die Einigungsstelle an. Dort konnten die Personalratsmitglieder mit einer akribischen Darlegung über die einzelnen Ausbildungsverordnungen überzeugen. Außerdem wurde deutlich, dass die schon eingesetzten Beschäftigten pausenlos die Einsatzorte wechselten, teilweise auch aus Überforderung heraus. In der Angelegenheit für die Altenpfleger benötigte der Personalrat keine Einigungsstelle mehr, denn hier fand ein Workshop mit der Dienststelle, mit Beschäftigten aus verschiedenen Bereichen und dem Personalrat statt. In den Gesprächen mit der Unternehmensleitung wurde neben der Grundsatzauseinandersetzung („Alle Berufsgruppen können alles“) auch diskutiert, wer Fortbildungen absolvieren darf und ob Beschäftigte allein Nachtdienst machen dürfen.

Ergebnis

Die Parteien einigten sich auf zwei Regelungsabsprachen, in denen die Parteien u.a. regelten, dass alle Gesundheits- und Krankenpfleger vor der Einstellung und dem Beschäftigungsbeginn zwei Tage in der Kinderklinik hospitieren. Die Einarbeitung muss mindestens sechs Wochen dauern und kann individuell verlängert werden. Die Stationsleitung führt gemeinsam mit dem neuen Beschäftigten und dem Ansprechpartner ein Einführungs-, Zwischen- und Abschlussgespräch im Rahmen der Einarbeitung. Gesundheits- und Krankenpfleger werden nicht im Kreißsaal und auf der neonatologischen Intensivstation eingesetzt. Die Einarbeitung und Integration von Altenpflegekräften erfolgt über die verantwortliche Einarbeitungsbegleitung/Praxisanleitung mithilfe einer Einarbeitungscheckliste und dem Einarbeitungskonzept der jeweiligen Station. Auch bei den Altenpflegekräften soll die Einarbeitung mindestens sechs Wochen dauern, kann ggf. individuell verlängert werden. Durch diese geeinte Einarbeitungszeit sowie der zusätzlichen Qualifizierung nützen diese Regelungsabsprachen nicht nur den einzusetzenden Beschäftigten, sondern auch dem jeweiligen Stammpersonal. In der hauseigenen Ausbildungsstätte wurden Kurse etabliert und herausgearbeitet, die Ausbildungsinhalte der tatsächlichen Ausbildung bzw. der jeweiligen Berufe enthalten (z.B. Arzneimittellehre für Kinder).