Preisträger Bronze

Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin
Projekt: Rahmendienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz 

► Beitrag in "Der Personalrat" 10/2021        

"Mit der abgeschlossenen Rahmendienstvereinbarung ist es dem Hauptpersonalrat von Berlin gelungen für mögliche Verfahren nach dem LADG ein transparentes Verwaltungshandeln in den Dienststellen abzubilden und die Rechte betroffener Beschäftigter zu regeln und zu stärken."

Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in: Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin
Projekt: Rahmendienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz
Beschäftigtenzahl:

ca. 140.000 

Projektzeit: 7/2018 bis 12/2020

 

Kurzbeschreibung

Eine Dienstvereinbarung zum Landesantidiskriminierungsgesetz gibt den Beschäftigten Sicherheit

Motiv

2018 kamen die ersten Gespräche auf, dass ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) erlassen werden soll. Mit diesem Gesetz soll erreicht werden, dass eine Regelungslücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geschlossen wird und die Bürger und Bürgerinnen vor Diskriminierungen durch staatliches Handeln geschützt sind. Ziel des Gesetzes sollte sein: Chancengleichheit, Verhindern und Beseitigen jeder Form von Diskriminierung sowie Ausbauen und Durchsetzen einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Der Gesetzentwurf wurde im Juli 2018 dem Hauptpersonalrat (HPR) des Senats für Finanzen zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem war nicht geregelt, wie ein einheitliches Verfahren in den Dienststellen ablaufen soll und welche Konsequenzen sich durch ein Verfahren für den einzelnen Beschäftigten ergeben können. Besonders fraglich war, ob Beschäftigte in Regress genommen werden können oder müssen, ob es Unterstützung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn gibt und, wenn ja, welche; fraglich war auch, welche Auswirkungen laufende Verfahren auf dienstliche Beurteilungen haben können. Der HPR strebte eine Dienstvereinbarung (DV) zum Verwaltungsverfahren an, in der diese offenen Fragen geklärt sind, auch, um die Unruhe, die unter den Beschäftigten entstanden war, zu beruhigen.  

Vorgehen

In einer Stellungnahme legte der HPR ausführlich dar, welche Punkte seiner Meinung nach nicht ausreichend im Gesetz geklärt sind, daneben holte er sich Stellungnahmen der Beschäftigtenvertretungen sowie der Gewerkschaften ein. Der HPR führte ausführliche Gespräche mit der zuständigen Dienststelle und im politischen Raum, in denen er immer wieder auf die fraglichen Punkte im Gesetzesentwurf hinwies. Auf Einladung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung fand im Oktober 2019 ein Gespräch mit Vertretern des HPR, des DGB und des Richterbunds statt. Hier verwies der HPR noch mal ausdrücklich auf die fraglichen Punkte, vor allem auf § 7 des Gesetzentwurfs (Vermutungsregelung). Die Parteien einigten sich, noch 2019 Eckpunkte einer DV festzulegen, um anschließend zügig in Verhandlungen zu treten. Diese Eckpunkte wurden in einem Folgetermin besprochen und vereinbart. Ein erster Entwurf der DV sollte von den Senatsverwaltungen für Justiz und Finanzen erarbeitet und dem HPR zur Stellungnahme vorgelegt werden. Am 4.6.2020 wurde das LADG im Abgeordnetenhaus beschlossen, ohne dass ein Entwurf einer DV vorlag. Viele Beschäftigte – vor allem solche mit intensivem Bürgerkontakt – waren sich unsicher, wie sie sich künftig verhalten sollen. Der HPR führte seine Gespräche weiter und verwies immer wieder auf die Notwendigkeit, eine DV abzuschließen. In der Gesetzesbegründung wurde schließlich aufgenommen, dass eine Rahmendienstvereinbarung (RDV) mit dem HPR abzuschließen ist.

Ergebnis

Anfang Dezember 2020 schlossen die Parteien eine Rahmendienstvereinbarung ab, deren Ziel lautet: „Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Verfahrensabläufe bei Beschwerden, die Bezug zum LADG aufweisen sowie die Konkretisierung der Rechte der von einer Diskriminierungsbeschwerde betroffenen Beschäftigten.“ Ausführlich wird in dieser RDV geregelt, wie das Verfahren bei einer solchen Beschwerde abzulaufen und welche Rechte der betroffene Beschäftigte in diesem Beschwerdeverfahren hat. Auch das Regressverfahren ist ausführlich geregelt. Es wurde auch aufgenommen, dass eine unabhängige Beratungsstelle besetzt werden soll, die sich beratend und unterstützend an die Seite der betroffenen Beschäftigten stellt.