Bewerber/in: | Gesamtpersonalrat der Stadt Nürnberg |
Projekt: | Gewaltfreie Nürnberger Stadtverwaltung |
Beschäftigtenzahl: | mehr als 1.000 |
Projektzeit: | 2016 bis 2021 (lfd.) |
Kurzbeschreibung
Grundsatzerklärung und Rahmendienstvereinbarung steigern Sicherheit der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Motiv
In der Stadtverwaltung Nürnberg sind über 1.000 Personen beschäftigt. Von diesen haben bereits zahlreiche Erfahrung mit verschiedenen Formen von Gewalt gehabt: Sie wurden beleidigt, angepöbelt, im schlimmsten Fall auch verprügelt. Dieses teilweise feindselige Verhalten betrifft Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowohl im Außendienst als auch in publikumsintensiven Dienststellen. Es sind keine Einzelfälle mehr, sondern mittlerweile ein weitverbreitetes gesellschaftliches Problem und steigert sich von Jahr zu Jahr. Die Bedrohungen gehen in den sozialen Medien weiter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden teilweise massiv beleidigt und verunglimpft. Der Gesamtpersonalrat suchte einen Weg, die Beschäftigten bestmöglich zu schützen.
Vorgehen
Bereits 2016 erließen die Stadtspitze und der Gesamtpersonalrat eine Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz: Null Toleranz gegenüber Gewalthandlungen. Zu „Gewalthandlungen“ gehören u.a. jede Form von psychischer oder körperlicher Gewalt, Bedrohungen, das Mitbringen und Zeigen von Waffen, Stalking und Mobbing sowie verbale und sexuelle Belästigungen. Bereits in dieser Grundsatzerklärung erklärten die Beteiligten, dass „für Maßnahmen gegen Gewalt erforderliche fachliche, organisatorische und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden“. Diese Grundsatzerklärung wird unterstützt durch Plakataktionen in allen Dienststellen (z.B. Kurzinformation: Alarmierungssystem am Arbeitsplatz) und dem konsequenten Ahnden von Vergehen durch das Aussprechen von Betretungsverboten und Strafanzeigen. In jedem Monatsgespräch ist die Sicherheit ein Thema. Am 29.6.2020 unterzeichneten die Parteien eine „Rahmendienstvereinbarung für eine gewaltfreie Stadtverwaltung“, in der „Gewalt am Arbeitsplatz“ definiert wird als „Vorkommnisse, bei denen Beschäftigte im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit beleidigt, bedroht oder tätlich angegriffen werden“ – in Anlehnung an die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. In dieser Rahmenvereinbarung ist auch die Abfolge festgelegt, in der Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen gewählt und umgesetzt werden sollen: Es gilt das STOP-Prinzip: Substitution, Technische, Organisatorische, Personenbezogene Maßnahmen. In der Anlage zu dieser Rahmenvereinbarung liefern die Parteien auch Beispiele für die TOP-Sicherheitsmaßnahmen.
Ergebnis
Es wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für mehr Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geschaffen: Es gibt Alarmsysteme, anhand derer betroffene Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen schnell Kollegen/Kolleginnen informieren können, dass sie Hilfe benötigen (z.B. über eine 5-Tasten-Wahl auf der Tastatur), Sicherheitsdienste kontrollieren den Zugang und bauliche Maßnahmen wurden ergriffen. Betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden nach Vorfällen betreut und es gibt eine Nachsorge. Derzeit erarbeiten die Parteien eine Dienstvereinbarung „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“, weitere Bausteine des Schutzes sollen folgen. Mit den gesamten Aktionen wurden Führungskräfte und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für das Problem sensibilisiert und es werden Handlungsoptionen für mehr Handlungssicherheit aufgezeigt. Es wurde ein Terminvereinbarungssystem eingerichtet, um wilden Parteiverkehr zu vermeiden und Wartezeiten zu reduzieren, Wartebereiche wurden verschönert. Sicherheit ist ein Dauerthema in den Monatsgesprächen und wird laufend weiterentwickelt.