Sonderpreis der DGB-Jugend

Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung AOK Baden-Württemberg, Stuttgart
Projekt: Mit Vollgas durch die Ausbildung! 100% Fahrkosten-Erstattung um nicht auf der Strecke (liegen) zu bleiben

► Beitrag in »Der Personalrat« 2/2021       

„Auszubildende sind nicht weniger wert! Wir wollen eine Gleichbehandlung erwirken – hierfür verändern wir auch Landesgesetze.“

GJAV-Vorsitzender Tobias Abel (rechts)

Daten und Stichworte zum Projekt

Bewerber/in: Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung AOK Baden-Württemberg, Stuttgart
Projekt: Mit Vollgas durch die Ausbildung! 100% Fahrkosten-Erstattung, um nicht auf der Strecke (liegen) zu bleiben
Beschäftigtenzahl: 11.000 Mitarbeiter*innen/ ca. 650 Auszubildende/Dual Studierende
Projektzeit: 3/2019 bis 12/2020

 

Kurzbeschreibung

Hartnäckigkeit der GJAV führt zu Gesetzesänderung: Künftig werden Reisekosten der Auszubildenden zu 100% erstattet

Motiv

Die AOK ist eine der ältesten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland und betreut mehr als 24 Millionen Versicherte. In Baden-Württemberg hat die Krankenversicherung über 205 AOK-Standorte, ein zentrales Bildungszentrum und zwei Studienstandorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). In der AOK Baden-Württemberg sind über 1.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon ca. 600 Auszubildende und Dual Studierende. Um zu den einzelnen Standorten bzw. Ausbildungs-/Lehrstätten zu kommen, sind die Auszubildenden und Dual Studierenden oft lange unterwegs, diese Reisekosten werden allerdings nur zu 50% von der Arbeitgeberin erstattet, ein Betrag, der so im Landesreisekostengesetz (LRKG) Baden-Württemberg angegeben ist. Diese Regelung ist im Bundesländervergleich die schlechteste, in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern werden höhere Erträge erstattet bzw. werden die Kosten ganz übernommen. Kumuliert können so mehrere Hunderte bis Tausende Euro an Fahrtkosten auf den Auszubildenden oder die Auszubildende zukommen, die er oder sie selbst zu tragen hat. Die GJAV wollte eine 100%ige Erstattung erreichen.

Vorgehen

Die GJAV wollte eine Erstattung über den Tarifvertrag erreichen, doch in den Tarifverhandlungen spielte dieser Punkt keine Rolle. Ebenso wenig in gemeinsamen Verhandlungen mit der Arbeitgeberin: Diese verwies darauf, dass hierfür das LRKG geändert werden müsste. Die GJAV strebte daher eine Gesetzesänderung an und wendete sich an die einzelnen Parteien. Es wurden alle Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg – der Fraktionen, der Grünen, CDU, FDP und SPD – persönlich angeschrieben und in einem 2-seitigen Schreiben über die Lage informiert und aufgefordert, das LRKG entsprechend zu ändern. Auf regionaler Ebene wurde das Schreiben zusätzlich von der JAV des jeweiligen Wahlkreises signiert. Es gab individuelle Gespräche mit regionalen Politikern, eine geplante Austauschveranstaltung mit Vertretern einzelner Parteien musste wegen Corona abgesagt werden. Die Politiker äußerten sich positiv zum Anliegen der GJAV, um den Druck aber nicht nachzulassen, versuchte die GJAV, weitere JAVen im „öffentlichen Dienst“ Baden-Württembergs zu motivieren, sich an dieser Aktion zu beteiligen und ebenfalls Druck aufzubauen.

Ergebnis

Im November 2020 wurde die GJAV darüber informiert, dass das Gesetz zeitnah in den Landtag Baden-Württembergs kommen wird, im selben Monat wurde eine Fotoaktion der GJAV und ver.di („Wir wollen 100%!“– 5 Fragen an die Politik) unter Beteiligung von über 150 Auszubildenden und Dual Studierenden organisiert. Im Dezember 2020 gab es eine Anhörung im Landtag Baden-Württemberg, bei der unter Tagesordnungspunkt 14 das Anliegen der GJAV besprochen und dem Anliegen stattgegeben wurde. Das novellierte LRKG tritt im Januar 2022 in Kraft, sodass ab diesem Zeitpunkt Auszubildende und Dual Studierende einen Anspruch auf eine 100%ige Reisekostenerstattung haben. Diese Novellierung gilt dann landesweit, sodass auch Auszubildende und Dual Studierende z.B. von Gemeinden und Kommunen diesen Anspruch haben.