Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2021

Projekt: Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Bewerber/in: Personalrat des Jobcenters Kreis Pinneberg
Beschäftigtenzahl: 201 bis 500
Projektzeit: 10/2020 bis 9/2021

 

Kurzbeschreibung
Neue Dienstvereinbarung ermöglicht flexible Gestaltung der Arbeitszeit

Motiv
Es gibt eine alte „Dienstvereinbarung Arbeitszeit“ aus dem Jahr 2011, die allerdings nicht mehr zeitgemäß ist, vor allem engt sie die Möglichkeiten der Beschäftigten ein, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Der Personalrat möchte eine neue Dienstvereinbarung, angepasst auf die Bedürfnisse und Wünsche der Beschäftigten.

Vorgehen
Über den Newsletter des Personalrats wurden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgefordert, sich an dem Entwurf einer neuen Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit zu beteiligen. Es kamen mehrere Verbesserungsvorschläge und Wünsche, die der Personalrat in seinen Entwurf einer Dienstvereinbarung einbaute. Auch hier wurde die Belegschaft aktiv miteinbezogen: der Personalrat diskutierte mit den Teilnehmenden, wie die Dienstvereinbarung – anhand deren Wünsche – weiter verbessert werden kann. Der so überarbeitete Entwurf wurde an die Geschäftsleitung übersandt.

Ergebnis
Die Parteien unterzeichneten die „Dienstvereinbarung zur Regelung der flexiblen Arbeitszeit im Jobcenter Kreis Pinneberg“, die vollumfänglich die alte Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit ersetzt. Mit der neuen Dienstvereinbarung können die Beschäftigten in den einzelnen Teams untereinander die Anwesenheitszeiten selbst absprechen, die Führungskraft hat aber das Recht, die dienstlichen Belange bzw. die Mindestanzahl an Beschäftigten des Teams im Haus festzulegen. In diesem Rahmen können die Beschäftigten dann innerhalb der neuen Arbeitszeiten (6 – 21 Uhr) entscheiden, wann und wo (in Verbindung mit der Dienstvereinbarung zu Tele-/Mobilarbeit) sie arbeiten wollen. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt. Auch sind Arbeitszeitunterbrechungen gerade in den Sommermonaten z.B. für Siesta möglich oder um Eltern eine bessere Verteilung der Arbeitszeit mit Hinblick auf die Familienzeit zu ermöglichen. In der Präambel vereinbarten die Parteien ausdrücklich, dass „im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalpolitik flexible Arbeitszeiten besonders geeignet sind, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben in Einklang zu bringen, die individuelle Ausgestaltung von Berufs- und Lebensplanung – auch vor dem Hintergrund alternsgerechten Arbeitens – zu vereinfachen, die Chancengleichheit und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern sowie die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen“. Absicht dieser Dienstvereinbarung ist es, „die Interessen der Beschäftigten im Einklang mit den dienstlichen Belangen des Jobcenter Kreis Pinneberg zu berücksichtigen“. Diese Dienstvereinbarung ist eng verzahnt mit der neuen, 2020 unterzeichneten Dienstvereinbarung zur Telearbeit/mobilen Arbeit.