Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2023

Projekt: Änderung einer diskriminierenden Verwaltungspraxis bei Teilzeitanträgen für die Beschäftigten an Schulen in NRW
Bewerber/in: Personalrat Hauptschule bei der Bezirksregierung Düsseldorf in NRW
Beschäftigtenzahl: mehr als 1000
Projektzeit: 10/2021-1/2023

 

Kurzbeschreibung

Bislang konnten Beschäftigte an Schulen Teilzeitanträge jeweils ab dem 1.2. oder 1.8. eines Jahres stellen.

Als Ende der Teilzeit sahen die Antragsformulare den 31.01 oder das Ende der Sommerferien eines Jahres vor und nicht das offizielle Ende eines Schuljahres (31.07.). Dies führte zwangsläufig dazu, dass die Teilzeit länger als ein Jahr dauert und immer erst im Verlaufe des Augusts endete. Somit erfolgte auch die Zahlung eines vollen Gehaltes erst verzögert und führte letztlich zu einer Benachteiligung aller Teilzeitkräfte.

Und das, obwohl der Dienst in den Schulen bereits in der letzten Ferienwoche beginnt.

Motiv

Aufgefallen war die ungerechte Verwaltungspraxis, da sich eine Kollegin beklagte, weil ihre Teilzeit erst nach den Ferien endete. Das hatte sie verwundert und war ihr bei der Antragstellung nicht bewusst gewesen. Sie fragte den Personalrat nach der Rechtmäßigkeit an. Da der Antrag ordnungsgemäß ein Jahr zuvor beschieden war, konnten wir in dem Falle nicht weiterhelfen.

Vorgehen

Der Personalrat sprach innerhalb einer Gemeinsamen Besprechung die Verwaltungspraxis der Bezirksregierung Düsseldorf an. Diese sah sich außerstande diese zu verändern, da sie NRW weit einheitlich sei und auf einem Erlass aus den 80er Jahren beruhe, der aber keine Gültigkeit mehr habe.

Der Personalrat wandte sich an die Gleichstellungsbeauftragte der Bezirksregierung, die ebenfalls keine Veränderungen veranlasste. Der Hauptpersonalrat Hauptschule beim Ministerium sah auch keine Möglichkeiten. So dass wir uns schließlich Hilfesuchende an das Ministerium für Gleichstellung wandten.

Dieses nahm sich der Sache an und sah ebenfalls diese Verwaltungspraxis als diskriminierend an.

Ergebnis

Nach mehrmaligem Nachfragen im Ministerium für Gleichstellung erhielten wir im Dezember 22 von dort die Information, dass die Verwaltungspraxis für die Beschäftigten an Schulen verändert wird. Seit Januar 23 regelt ein Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung, dass das Ende der Teilzeit am 31.01. oder der 31.07. ist.

Mehrfach mussten wir auf die Veränderung hinweisen. Auch die anderen Personalräte in der Bezirksregierung haben wir informiert.