Nominierung: Deutscher Personalräte-Preis 2023

Gesamtpersonalrat Staatliches Schulamt Frankfurt a.M.

Projekt: Dienstvereinbarung Teilzeit

"Teilzeitbeschäftigte arbeiten im Verhältnis mehr für weniger Geld - sie brauchen gerechtere Regelungen und verbesserte Bedingungen."

GPR-Vorsitzende Meike Bär (vorne, 2.v.li.) und Gremium

Bewerber/in: Gesamtpersonalrat Staatliches Schulamt Frankfurt am Main
Projekt: Dienstvereinbarung Teilzeit
Beschäftigtenzahl: ca. 8000
Projektzeit: 11/2022 bis 3/2023

 

Kurzbeschreibung

Die Dienstvereinbarung Teilzeit regelt die Rechte und Pflichten von Teilzeitbeschäftigten an Frankfurter Schulen. Diese Vereinbarung soll dazu dienen, eine möglichst gerechte Umsetzung von Stunden- und Arbeitsreduzierungen zu gewährleisten. Die Dienstvereinbarung gibt eine Richtschnur vor, die Schulleitungen helfen soll, ausgewogene Einzelfallentscheidungen zu treffen. Der Umfang der dienstlichen Verpflichtung der Teilzeitbeschäftigten soll so bestimmt sein, dass bei Wahrung der Funktionsfähigkeit der Schule sowohl ihre berechtigten Interessen als auch die Gesamtbelastung des Kollegiums angemessen berücksichtigt werden. Dabei ist das Maß der Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung ebenso zu beachten wie die Notwendigkeit, für eine ausgewogene Belastung aller Lehrkräfte Sorge zu tragen.

Motiv

Teilzeitarbeit ist im schulischen Bereich ein bedeutsamer Faktor für entstehende Mehrarbeit und damit einhergehende Belastung, das hat auch die Studie der Universität Göttingen „Arbeitsbelastung und Arbeitszeit von Lehrkräften an Frankfurter Schulen 2020“ hat dies deutlich bestätigt. Teilzeitkräfte arbeiten überdurchschnittlich in Relation oft noch mehr als ihr Soll, als die ohnehin überbelasteten VollzeitkollegInnen. Auch dies hat die oben genannte Studie noch einmal deutlich belegt.

Uns liegen zahllose Berichte und Beschwerden vor, bei denen Teilzeitbeschäftigte nicht um ihre Rechte wissen oder diese an den Schulen nicht durchgesetzt werden, oft gibt es "Traditionen" (z.B. die vollumfängliche Begleitung von Klassenfahrten ohne Entlastung), die die Teilzeitbeschäftigten nicht alleine aufbrechen können.

Hier haben wir enormen Bedarf an verbindlichen Regelungen gesehen, die es an Schulen zur Norm machen, sich mit Entlastungskonzepten für Teilzeitbeschäftigte auseinanderzusetzen und die Schulleitungen dazu verpflichten, das Gespräch mit Teilzeitkräften zu suchen und Ausgleichsmöglichkeiten VOR der Mehrarbeit festzulegen.

Vorgehen

Die Teilzeitdienstvereinbarung wurde - nach den oben beschriebenen Recherchen, dem Einbeziehen konkreter schulischer Anliegen und bestehender Rechtsgrundlagen, vom Gremium des GPR-S entworfen und dem Staatlichen Schulamt vorgelegt, in kleinen Arbeitsgruppen mit Amtsleitung, GPR-Vorsitz und Juristen wurde diese mehrfach überarbeitet und schließlich beschlossen und unterzeichnet.

Ergebnis

Die Schulen fragten häufig nach eine solchen DV und haben immer wieder darum gebeten, dass grundlegende Fragen, die die Arbeit (auch der Personalräte und Gleichstellungsbeauftragten) an Schulen deutlich erschwert haben, endlich zentral geregelt werden können. Diesen Wunsch konnten wir erfüllen und die Schulen haben jetzt eine gute Grundlage für eigenen Konzepte, und die Personalräte und Gleichstellungsbeauftragten eine solide Verhandlungsbasis.