Bewerber/in: | Lehrerhauptpersonalrat des Ministeriums für Bildung von Sachsen-Anhalt |
Projekt: | Dienstvereinbarung über den Einsatz und die Nutzung von digitalen Diensten |
Beschäftigtenzahl: | > 1000 |
Projektzeit: | 2019 bis 2023 |
Kurzbeschreibung
Abschluss einer DV im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Bereich der öffentlichen Schulen, insbesondere der Nutzung digitaler Dienste durch Lehrkräfte und gegen eine Entgrenzung der Arbeitszeit
Motiv
Die Nutzung digitaler Dienste (E-Mails, digitale Stundenpläne) warf von Seiten der Beschäftigten, v.a. von Lehrkräften seit ca. 2018 gehäuft Anfragen zur Arbeitszeit und der damit verbundenen digitalen Erreichbarkeit auf. Schulleitungen erließen etwa verpflichtende Regelungen zur Einsichtnahme des digitalen Verlegungsplanes für den kommenden Schultag. Hier sollten Lehrkräfte bis 18.00 Uhr, in einem Fall sogar bis 20.00 Uhr (auch an Sonntagen), den Vertretungsplan einsehen, ob sich ihr Unterricht für den Folgetag geändert hatte. Dies verursacht(e) eine extreme Entgrenzung der Arbeitszeit für Lehrkräfte.
Die Arbeitszeit für Lehrkräfte ist in der ArbZVO-Lehr von Sachsen-Anhalt geregelt. Aus Sicht des LHPR wurde durch die vorgehend beschriebene Regelung an einigen Schulen geltendes Recht nicht beachtet. Regelungen gab es zum Umgang mit digitalen Diensten zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht.
Aktivitäten des Gremiums: 1. Gespräche mit der Dienststelle; 2. Aufstellen von Forderungen zur Regelung der Arbeitszeit im Zusammenhang mit digitalen Diensten; 3. Einreichen von DVen zur Digitalisierung
Vorgehen
Ergebnis
Ende März 2023 wurde die „DV über den Einsatz und die Nutzung von digitalen Diensten“ unterzeichnet. Es wurde auch festgelegt, dass weitere digitale Dienste und deren Umgang im Schulbereich in dieser Dienstvereinbarung mit aufzunehmen sind. Mit dieser DV ist jetzt die Arbeitszeit für Lehrkräfte bei der Nutzung digitaler Dienste geregelt: Ein Beitrag zum Arbeit- und Gesundheitsschutz für 17.000 Lehrkräfte.