Projekt: | Dienstvereinbarung zu den Grundsätzen der Erstellung des Stundenplans |
Bewerber/in: | Personalrat Max-Eyth-Schule Dreieich |
Beschäftigtenzahl: | 51 bis 200 |
Projektzeit: | 04/20 bis 06/22 |
Kurzbeschreibung
Die Dienstvereinbarung konkretisiert bestehende gesetzliche Regelungen sowie die Dienstvereinbarung auf Ebene des Staatlichen Schulamts mit dem Ziel, einen Prozess der Stundenplanerstellung zu gewährleisten der für die Kollegen transparent, klar geregelt und fair ist. Insbesondere soll hier auch Transparenz geschaffen werden, welche Stundenplanwünsche aus dem Kollegium zwingend zu berücksichtigen sind und an welche Wünsche die Stundenplanung nicht gebunden ist.
Motiv
Die Ausgangslage war beiderseits intransparent: Weder war dem Kollegium bewusst, welche Wünsche berücksichtigt bei der Stundenplanung werden, oder welche Ansprüche man an die Stundenplanung verbindlich anbringen kann (z.B. Wunsch auf einen unterrichtsfreien Tag bei reduzierter Stelle). Noch war klar, welche Wünsche bei der Planung berücksichtigt werden. Ebenso unklar war, wie diese Wünsche berücksichtigt werden. Es gab auch innerhalb des Kollegiums keinen Überblick, wie viele Wünsche es im Kollegium überhaupt gibt.
Vorgehen
Der Personalrat erarbeitete eine Vorlage für eine Dienstvereinbarung an einer Klausurtagung, die dann der Schulleitung vorgelegt wurde. Nach einiger Zeit und gemeinsamen Abstimmungs- und Verhandlungsprozessen mit der Schulleitung entstand die angehängte Fassung.
Ergebnis
Die angehängte Dienstvereinbarung und ein wesentlich transparenterer Prozess hinsichtlich des Stundenplanungsprozesses.